Burger King

Luzern: Im Burger King zog der Ami (49) plötzlich ein Messer!

Marie Augustin
Marie Augustin

Luzern,

Ein 49-Jähriger verletzt in einem Burger King in Luzern einen Angestellten lebensbedrohlich – und einen weiteren schwer. Der Fall landet vor Gericht.

Burger King Luzern Messer
Im Luzerner Burger King zog ein Mann ein Messer und verletzte einen Angestellten. - Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni 2023 zog ein Kunde in einem Luzerner Burger King ein Messer.
  • Er verletzte einen Security-Mitarbeiter schwer und einen weiteren lebensgefährlich.
  • Vor Gericht fielen die Schilderungen der Ereignisse sehr unterschiedlich aus.

Am 25. Juni 2023 machte ein Amerikaner in einem Burger King in Luzern gemäss Anklageschrift Aufnahmen mit dem Smartphone. Ein Sicherheitsmann bemerkte dies. Er forderte den 49-Jährigen auf, das Filmen einzustellen und die Aufnahmen zu löschen.

Der 49-Jährige habe mit den Worten «verpiss dich» reagiert. Dabei habe er ein Messer gezogen und dreimal auf den Angestellten eingestochen, der lebensbedrohlich verletzt wurde. Unfassbar!

Ein zu Hilfe eilender Kollege wurde durch den Amerikaner ebenfalls schwer verletzt.

Burger King Luzern Messer
Der Angeklagte musste sich vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. - Keystone

Der Fall wurde nun vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt. Der Amerikaner schildert derweil laut «Luzerner Zeitung» einen ganz anderen Ablauf: Er habe lediglich die Speisekarte abfotografiert, um sie auf seinem Mobiltelefon zu vergrössern.

Bei dem Kontakt durch das Security-Personal habe er «Gefahr und Aggression» verspürt und das Lokal verlassen wollen.

Staatsanwaltschaft fordert über elf Jahre

Der Angeklagte sei nach eigener Aussage durch den Angestellten behindert und aggressiv angegangen worden. Die mit dem Messer zugefügten Verletzungen rechtfertigte er, weil er sich nicht habe zusammenschlagen lassen wollen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen versuchter Tötung. Das Urteil wird gemäss der «Luzerner Zeitung» in Schriftform an die beiden Parteien übermittelt.

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