Ein Luzerner Arzt, der Coronamassnahmen missachtet haben soll, darf in seiner Praxis wieder Patientinnen und Patienten behandeln. Der Kanton Luzern hat ein vorsorgliches Berufsverbot aufgehoben.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung von Medien der CH Media sowie Angaben des Arztes auf seiner Webseite.

Der vorsorgliche Entzug der Berufsausübungsbewilligung sei am 15. Juni mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden, teilte sie mit.

Die Dienststelle hatte im Februar 2021 ein aufsichtsrechtliches Verfahren wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten gegen den in der Vorortsgemeinde Ebikon praktizierenden Arzt eröffnet. Gleichzeitig untersagte sie ihm vorsorglich, als Arzt zu arbeiten.

Dem Mediziner wurde vorgeworfen, in der Praxis unter anderem keine Schutzmaske getragen zu haben. Damit soll er die öffentliche Gesundheit gefährdet haben.

Der Arzt habe schriftlich erklärt, sich bei seiner Arbeit an die massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu halten, begründete die Dienststelle ihren Entscheid, dem Mediziner die Berufsausübung wieder zu erlauben. Damit entfalle der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung.

Die Dienststelle behält sich nach eigenen Angaben aber vor, die Einhaltung der massgebenden rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, auch vor Ort, zu überprüfen. Das aufsichtsrechtliche Verfahren bleibt von der Aufhebung des vorsorglichen Bewilligungsentzuges unberührt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, machte die Dienststelle dazu keine Angaben.

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