Luftwaffe

Luftwaffe verdoppelt ständig verfügbare F/A-18-Kampfjet-Patrouillen

Keystone-SDA
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Bern,

Für zwei Wochen erhöht die Schweizer Armee die Einsatzbereitschaft im Luftpolizeidienst und verdoppelt die Zahl verfügbarer F/A-18-Patrouillen.

F/A-18-Kampfjet
Seit 2021 hält die Luftwaffe an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr zwei bewaffnete Kampfflugzeuge für den Luftpolizeidienst bereit. (Archivbild) - keystone

Die Schweizer Armee erhöht während zwei Wochen die Bereitschaft für Einsätze im Luftpolizeidienst. In dieser Zeit verdoppelt die Luftwaffe die Anzahl ständig verfügbarer F/A-18-Kampfjet-Patrouillen von einer auf zwei.

Mit dem Test will die Armee Erkenntnisse über die personellen und materiellen Ressourcen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee gewinnen, wie die Gruppe Verteidigung am Freitag mitteilte. Dies vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfelds.

Der Test erfolgt durch das Flugplatzkommando 11 ab dem Militärflugplatz Payerne VD und dauert von Samstag, 3. Mai bis Samstag, 17. Mai. In dieser Zeit sind also vier F/A-18-Kampfjets innert fünfzehn Minuten start- und einsatzbereit, statt wie normalerweise zwei.

Geplant ist, dass die beiden Patrouillen flexibel eingesetzt werden können – sowohl als unabhängig voneinander operierende F/A-18-Patrouillen wie auch als Doppelpatrouille.

Zwei F/A-18 seit 2021 rund um die Uhr bereit

Seit 2021 hält die Luftwaffe an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr zwei bewaffnete Kampfflugzeuge für den Luftpolizeidienst bereit. In der normalen Lage werde die beiden bewaffneten F/A-18 hauptsächlich für «Hot Missions» und «Live Missions» eingesetzt.

Bei ersteren handelt es sich um «Blaulicht-Einsätze», die ausgelöst werden, wenn ein Luftfahrzeug die Lufthoheit der Schweiz verletzt, die Luftverkehrsregeln in schwerwiegender Weise missachtet oder eine Notsituation besteht.

«Live Missions» sind stichprobenweise Kontrollen von ausländischen Staatsluftfahrzeugen, welche die Schweiz nur mit einer diplomatischen Freigabe überfliegen dürfen.

Kommentare

User #8963 (nicht angemeldet)

Ganz klar nur in der Bürozeiten

User #3470 (nicht angemeldet)

Nur halb so Wild. Natürlich nur zu Bürozeiten!

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