Leiter der St. Galler Arbeitslosenversicherung wird beurlaubt
Nach Kritik aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) hat der Kanton St. Gallen den Leiter der Hauptabteilung Arbeitslosenversicherung beurlaubt.

Nach anhaltender Kritik aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist der Leiter der Hauptabteilung Arbeitslosenversicherung in der St. Galler Staatsverwaltung vorsorglich beurlaubt worden. Nach einer Führungsanalyse werden nun weitere Massnahmen ausgearbeitet.
Die Kritik von Mitarbeitenden der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gelangte über einen Vorstoss aus dem Parlament, aber auch durch Medienberichte an die Öffentlichkeit.
Führungsanalyse deckt Probleme auf
Im August 2025 habe die Leitung des Volkswirtschaftsdepartements bei einem externen Büro eine Führungsanalyse in Auftrag gegeben, teilte der Kanton am Montag mit. Die Ergebnisse führten nun zu ersten Massnahmen: Bis zum Abschluss weiterer Abklärungen werde der Leiter der Hauptabteilung Arbeitslosenversicherung vorsorglich beurlaubt. Ihm sind die RAV unterstellt und er stand im Fokus der Kritik.
Die Untersuchung habe bei der Führung, der Zusammenarbeit und bei der Belastungssteuerung Probleme aufgezeigt. Über die Umsetzung der Massnahmen und die Stabilisierung «der» Führung wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.






