Laute Touris: Kloten ZH greift in ruhigem Weiler bei Airbnb durch
Anwohner eines Weilers bei Kloten ZH beschweren sich über die Airbnb-Nutzung eines Dachgeschosses. Deshalb hat die Stadt ein Nutzungsverbot erlassen.

Das Wichtigste in Kürze
- In einem Zürcher Weiler nerven sich Anwohner über den Lärm der Gäste einer Airbnb-Wohnung.
- Der Stadtrat hat die «Nutzungsänderung zu Airbnb» im betroffenen Haus nun verboten.
- Es liege in der Landwirtschaftszone, damit sei dies baurechtlich unzulässig.
Immer wieder sorgen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb in der Schweiz für Diskussionen. Gemeinden, Städte und sogar Kantone versuchen, solche Nutzungen einzuschränken.
Einerseits soll damit Wohnraum vor touristischer Nutzung geschützt werden. Andererseits sorgt auch der Lärm von Touristen für Probleme.
So etwa in Sigriswil BE: Dort würden Gäste teils mitten in der Nacht mit ihren Rollkoffern kommen, irgendwo parkieren und in den Wohnungen feiern.
Die Airbnb-Nutzung eines Mehrfamilienhaus-Dachgeschosses sorgt jetzt auch in einem Weiler bei Kloten ZH für Stunk, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Eine Mutter von schulpflichtigen Kindern spricht dort von wildfremden Leuten, die mitten in der Nacht an der Tür klingeln. Auch ans Fenster würden sie klopfen.
Stadt reagiert mit Verbot
Die Nachbarn ärgern sich: Über Shuttlebusse, viel mehr Autos und sogar Reisecars, die beim entsprechenden Haus vorfahren würden – Teils mitten in der Nacht.
Die unsensiblen Gäste würden mit krachenden Autotüren oder ratternden Rollkoffern Lärm verursachen.
Verständnis für die Privatsphäre oder die Ruhebedürfnisse? Fehlanzeige. Auch die Polizei sei schon vorgefahren. Der Weiler befindet sich der Zeitung zufolge nur wenige Fahrminuten vom Flughafen Zürich entfernt.
Der Ärger über diese Airbnb-Nutzung hat nun Folgen: Der Klotener Stadtrat hat die «Nutzungsänderung zu Airbnb» im betroffenen Haus per Ende Januar verboten.
Die Airbnb-Nutzung einer Liegenschaft sei «in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform und damit baurechtlich nicht zulässig». Das erklärt Andreas Stoll, Leiter des Bereichs Lebensraum bei der Stadt Kloten, der Zeitung. Das sei das erste solche Verbot in Kloten.
Kaum Besserung
Doch: Laut den Anwohnenden hat dieser Entscheid nicht viel gebracht. Denn auch wenn die Inserate für das Dachgeschoss auf Airbnb und Booking verschwunden seien, würden immer noch Gäste dort absteigen.
Demnach seien diese in erster Linie Chauffeure und Angestellte des Airbnb-Betreibers. Heisst: Das Dachgeschoss wird offenbar weiterhin vermietet.
Die Stadt Kloten erklärt gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass derzeit ein Verfahren laufe. Deshalb sei auch der entsprechende Baurechtsentscheid zur Nutzungsänderung wieder entfernt worden.
Stoll hält aber fest: Es spiele keine Rolle, ob es sich um ein nebenamtliches privates Gelegenheitsangebot auf Airbnb handle. Oder um eine kommerzielle Nutzung von professionellen Anbieterfirmen. «Ob privat oder kommerziell: Airbnb gilt als Wohnnutzung», erklärt er.
90-Tage-Limite für Airbnb-Nutzungen?
Die Klotener SP verlangt vom Stadtrat in einem Vorstoss Zahlen über den Bestand an Business-Apartments und für Kurzzeitvermietungen genutzte Wohnungen. Ausserdem solle er erklären, ob man bereit wäre, diese Art der Wohnungsvermietung auf maximal 90 Tage pro Jahr zu limitieren.
Für die linke Partei sind Airbnb-Nutzungen nämlich ein «Faktor für die steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit». Den Vorstoss unterstützen dabei auch die Grünen, die GLP und die EVP.

Eine maximale Vermietdauer von 90 Tagen pro Jahr gibt es etwa bereits in Genf und Luzern. Aber auch in den Gemeinden rund um Interlaken BE.
Die Gemeinde Dättlikon ZH hat Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen sogar ganz verboten. Eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene gibt es bisher nicht.
















