Kunstkurator muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten
Das Zürcher Obergericht verhandelt am Montag den Fall eines 53-jährigen Kunsthistorikers. Der Deutsche soll Kunstwerke seines Arbeitgebers im Wert von rund 1,1 Millionen Franken verkauft und das Geld in den eigenen Sack gesteckt haben.

Der Jurist und Kunsthistoriker war ab 2006 bei der AXA Winterthur angestellt, ab 2007 als Kunstkurator. Als solcher hatte er die Aufgabe, die Kunstsammlung zu inventarisieren, zu pflegen und wenn nötig das eine oder andere Werk für Restauration oder Reparatur ausser Haus zu geben.
Das Gleiche galt gegebenenfalls für Werke im Besitz von Kunden der Versicherung. Nicht befugt war der Beschuldigte, Werke zu verkaufen. Genau dies tat er jedoch, und zwar auf eigene Rechnung.
Der Staatsanwalt listete in der Anklageschrift 165 Werke teils namhafter Künstler auf. Den Erlös von insgesamt rund 1,1 Millionen Franken steckte der Beschuldigte in seine eigene Firma im Kunstbereich und in eine von ihm aufgezogene unrentable Kunstschreinerei.
Geschädigt wurden die AXA Versicherung, das Hilfswerk IKRK sowie mehrere Privatpersonen. Deren Schadenersatzforderungen verwies das Gericht auf den Zivilweg.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Mann im Juni 2019 wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten.
Sein Verteidiger hatte einen Freispruch wegen völliger Schuldunfähigkeit beantragt. Die Handlungen seines Klienten seien eine Folge seiner Krankheit und der damit verbundenen Allmachtsgefühle gewesen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.