Köpferollen bei Waadtländer Jugendschutz nach Missbrauchsaffäre

Keystone-SDA
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Lausanne,

Nachdem die Jugendschutzbehörde im Fall einer Missbrauchsaffäre die Lage nicht im vollen Ausmass erkannte, verlässt jetzt bereits die zweite Person ihr Amt.

Claude Rouiller, Ex-Präsident des Bundesgerichts, stellte gravierende Mängel beim Waadtländer Jugendschutz fest.
Claude Rouiller, Ex-Präsident des Bundesgerichts, stellte gravierende Mängel beim Waadtländer Jugendschutz fest. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Waadtländer Jugendschutz hat die Ausmasse eines Falls bei Weitem nicht erkannt.
  • Deswegen scheidet bereits die zweite Person aus ihrem Amt.

Die Affäre um einen gewalttätigen Vater hat weitere personelle Konsequenzen beim Waadtländer Jugendschutz. Die Leiterin des Regionalbüros für Jugendschutz im nördlichen Teil des Kantons scheidet aus dem Amt aus.

«Die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber vereinbart», sagte ein Sprecher des Erziehungsdepartements am Dienstag der Agentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit Informationen des Westschweizer Radio RTS.

Die Frau arbeitete seit 18 Jahren im Regionalbüro Nord, das für die betroffene Waadtländer Grossfamilie zuständig war. Der Vater hatte jahrelang seine Kinder lang geschlagen und missbraucht. Das Büro betreute die Familie seit 1997, hatte aber trotz Fremdplatzierungen und Begleitungen das Ausmass des Falls nicht erkannt.

Zweiter Abgang

Ein unabhängiger Untersuchungsbericht im Auftrag der Kantonsregierung stellte gravierende Mängel der Jugendschutzbehörde in dem Fall fest. Vergangene Woche hatte bereits der Leiter des Waadtländer Jugendschutzes seinen Posten geräumt. Auch hier hiess es, das Arbeitsverhältnis sei im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden.

Der gewalttätige Vater stand am Montag vor dem Waadtländer Kantonsgericht. Es bestätigte die erstinstanzliche Strafe des Bezirksgericht in Yverdon. Der Mann muss wegen Inzest, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Pornografie, Körperverletzung und Verletzung von Erziehungspflichten 18 Jahre hinter Gitter.

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