Die Gesundheitskommission des Nationalrats will künftig nur noch Kosten zu Patientendossiers, welche elektronisch sind zu Lasten der Grundversicherung zulassen.
Ein Arzt erfasst Daten elektronisch auf einem Laptop (Symbolbild).
Ein Arzt erfasst Daten elektronisch auf einem Laptop (Symbolbild). - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission des Nationalrates will Ärzte zu elektronischem Patientendossier zwingen.
  • Ansonsten könnten die Kosten nicht mehr über die Grundversicherung abrechnet werden.

Nur jene Ärztinnen und Ärzte, die sich am System der elektronischen Patientendossiers beteiligen, sollen zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen. Das will die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK).

Spitäler müssen das elektronische Patientendossier bis 2020 einführen, Pflegeheime bis 2022. Für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis ist im Gesetz über das elektronische Patientendossier keine Pflicht verankert.

Die SGK will nun im Rahmen der Beratungen zum künftigen System der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten eine Bestimmung dazu ins Gesetz schreiben. Dies beantragt sie ihrem Rat mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Zusätzliche Anforderungen

Die Gesetzesvorlage soll den heute geltenden Zulassungsstopp ersetzen. Der Bundesrat schlägt als dauerhafte Lösung eine zahlenmässige Begrenzung und höhere Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte vor.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Ärztinnen und Ärzte unter anderem in einer Prüfung belegen müssen, dass sie das schweizerische Gesundheitssystem genügend kennen. Davon befreit wäre, wer schon drei Jahre in einem Schweizer Spital gearbeitet hat. Der Bundesrat strebt eine EU-verträgliche Lösung an.

Die Nationalratskommission will nun eine weitere Zulassungsvoraussetzung ins Gesetz schreiben: Ärzte und Ärztinnen sollen mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Schweizer Grundversorgerspital gearbeitet haben. Zudem sollen sie über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen müssen.

Lockerung des Vertragszwangs

Um das Angebot zu steuern, sollen die Kantone nach dem Willen der Kommission nicht nur Höchstzahlen, sondern auch Mindestzahlen festlegen. Die Kriterien und Methoden zur Festlegung der Höchstzahlen würde der Bundesrat vorgeben.

Alternativ zu dieser Steuerung sollen die Kantone eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können. Das beantragt die SGK mit 15 zu 8 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission will die Vorlage zudem rechtlich mit einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich verknüpfen.

Die Kommission hat die Beratungen noch nicht beendet. Damit das Parlament genügend Zeit hat, um die Vorlage zu beraten, sollen die geltende Zulassungsbeschränkung befristet bis Ende Juni 2021 verlängert werden. Dafür hat sich die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ausgesprochen.

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