Kommission stimmt Bildungselementen aus dem EU-Paket zu
Aus der zuständigen Nationalratskommission kommen weitere positive Signale zum Vertragspaket mit der EU. Die Kommission gibt grünes Licht für das Austauschprogramm Erasmus plus sowie die Regelung der Studiengebühren. Zur Referendumsfrage hat sich die Kommission noch nicht festgelegt.

Erste Entscheide zum EU-Vertragspaket hatte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) bereits im Oktober gefällt. Neu dazugekommen ist nun, dass eine Mehrheit den Schweizer Beitrag von 193 Millionen Franken für das Austauschprogramm Erasmus plus im nächsten Jahr befürwortet.
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 16 zu 9 Stimmen, die Erasmus-Beteiligung im Jahr 2027 ohne Änderungen gutzuheissen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Zuvor hatte die Kommission über mehrere Nichteintretensanträge zu befinden.
Der Ständerat hat dem Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus plus im Jahr 2027 bereits zugestimmt. Aber auch in der kleinen Kammer war der Beitrag umstritten.
Auch bei den Studiengebühren will die Kommission dem Bundesrat folgen und – gemäss Verhandlungsergebnis mit Brüssel – von Studenten und Studentinnen aus der EU künftig gleich hohe Studiengebühren verlangen wie von Schweizer Studierenden. Den beantragten Gesetzesanpassungen dafür hat die APK-N zugestimmt.
Im Gegensatz zum Ständerat will die Mehrheit der APK-N dem Bundesrat bei der Festlegung höherer Studiengebühren für ausländische Studierende von ausserhalb der EU Ermessensspielraum geben. Sie will nicht, dass diese Gebühren mindestens das Dreifache der Gebühren für Studierende aus der Schweiz und der EU betragen müssen.
In der APK-N wurde auch darüber diskutiert, beim geltenden Recht zu bleiben. Anträge, es so zu halten, lehnte die Kommission ab, da das abkommenswidrig wäre, wie es in der Mitteilung hiess. Mehrere Hochschulen, darunter die ETH, erhöhten vor Kurzem die Gebühren für Studierende aus dem Ausland, um Mindereinnahmen zu kompensieren.
Zwei politisch heikle Punkte hat die APK-N zwar schon im Oktober vorberaten, aber noch nicht darüber entschieden. Einer ist die vom Ständerat in die Vorlage eingefügte Zuwanderungsabgabe.
Die kleine Kammer will bei Aktivierung der Schutzklausel eine Lenkungsabgabe erheben – darunter mindestens 2000 Franken pro nachgezogenes volljähriges Familienmitglied. Zudem verlangte der Ständerat strengere Regeln beim Daueraufenthaltsrecht für Arbeitslose sowie einen Strafregisterauszug für EU-Zuzüger.
Ebenfalls noch offen ist der Entscheid der APK-N zur Referendumsfrage: Der Ständerat will das Paket zwingend dem doppelten Mehr von Volk und Ständen unterstellen, während der Bundesrat für ein einfaches Volksmehr plädiert. Die APK-N hat der Verwaltung im Oktober konkrete Prüfaufträge erteilt.
Beim Lohnschutz hingegen stellte sich die APK-N schon im Oktober hinter die Entscheide des Ständerates und den Kompromiss von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Auch bei der Überwachung staatlicher Beihilfen liegt sie auf der Linie des Ständerates.
Die Kommission will das Geschäft Mitte November verabschieden. Dann könnte die grosse Kammer das Gesamtpaket in der Wintersession im Dezember beraten.










