Kommission fordert schärfere Sanktionen bei Angriffen auf Polizei
Gewaltextremismus soll schärfer geahndet werden: Wer Gewalt gegen Behörden und Beamte ausübt und dabei gefährliche oder pyrotechnische Gegenstände einsetzt, soll künftig mit einem bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung der körperlichen Integrität von Menschen oder zu erheblichen Sachschäden, sollen die Teilnehmer von unbewilligten gewalttätigen Kundgebungen mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden. Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N). Sie hat zwei entsprechende parlamentarische Initiativen verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Begründet werden die Initiativen unter anderem mit den Krawallen am Rande einer Pro-Palästina-Demonstration in Bern im Frühjahr. Diese zeigten, dass Gewalttaten heute häufig nicht als vereinzelte Einzeltaten, sondern als koordinierte Übergriffe im Rahmen grosser, zusammengerotteter Gruppen verübt würden, so die SIK-N. Diese Konstellation erhöhe die Gefährlichkeit für Einsatzkräfte und die Allgemeinheit und erschwere die Identifikation und Zurechnung einzelner Taten.
Die strengeren Sanktionen sollen laut der Nationalratskommission auch als Abschreckung dienen. Über die geplanten schärferen Sanktionen bei Angriffen auf Behörden und Einsatzkräfte entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats.
Hingegen sieht die SIK-N keine Notwendigkeit, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheitskosten übernehmen müssen. Diese Regelungen lägen in der Kompetenz der Kantone und seien bereits vorhanden, hiess es. Eine entsprechende Motion lehnt die Kommission deshalb ab.






