Kollegen von Heuwaage-Schläger in Basel gelten nicht als Mittäter
Zwei Kollegen eines verurteilten Gewalttäters haben sich nicht wegen Mittäterschaft bei versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gemacht.

Zwei Kollegen eines verurteilten Gewalttäters haben sich nicht wegen Mittäterschaft bei versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gemacht. Zu diesem Urteil kam das Basler Appellationsgericht am Mittwoch. Ihr Begleiter hatte einen Mann zum Invaliden geprügelt.
«Dass alle drei auf Gewalt aus waren, ist nicht erstellt», sagte der Gerichtspräsident. Die zweite Instanz hielt somit am Urteil des Strafgerichts vom letzten Jahr fest.
Dieses hatte die beiden Kollegen wegen unterlassener Nothilfe verurteilt, den einen auch wegen Raubes, während der Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung einkassiert hatte. Der Anwalt des Opfers legte daraufhin Berufung ein. Er war der Ansicht, dass die beiden Begleiter wegen Mittäterschaft zur Rechenschaft gezogen und daher härtere Strafen erhalten sollen.
Im August 2022 verletzte der Haupttäter in der Heuwaage-Unterführung einen Mann aufs Schwerste. Das Opfer ist seither schwerstbehindert und im Alltag auf Pflege angewiesen.