Klimaaktivisten ziehen Urteil des Bundesgerichts nach Strassburg
Sechs Klimaaktivisten ziehen ihre Verurteilung wegen Nötigung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiter. Sie nahmen 2019 an einer Aktion auf dem Zürcher Paradeplatz vor dem Hauptsitz der früheren Credit Suisse teil und sehen ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt.

Mit der Demonstration machten insgesamt rund 70 Aktivistinnen und Aktivisten auf die Investitionen von Schweizer Banken in fossile Energien aufmerksam. Vor den Eingängen der Credit Suisse am Paradeplatz, an der Bahnhofstrasse und an der Bärengasse ketteten sich die Teilnehmer aneinander, an Pflanzkübel oder Leihvelos.
Der Durchgang für Kunden und Angestellte war erschwert, aber möglich, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache hervorgeht. Die Aktivistinnen führten aus, dass sie Dritte nicht daran gehindert hätten, zu den Eingängen zu gelangen.
Sie kritisieren deshalb die Verurteilung wegen Nötigung und ziehen das Urteil des Bundesgerichts vom März weiter, wie aus einer am Donnerstag publizierten Medienmitteilung hervorgeht.
Das Bundesgericht habe in seinem Entscheid zwar die Bedeutung kritischer Stimmen in der Öffentlichkeit anerkannt und gewichte die demokratischen Grundrechte stärker als in früheren Urteilen, heisst es in der Mitteilung. Das Gericht habe es aber verpasst, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Zeiten multipler Krisen aktiv zu schützen.
«Das Bundesgericht hat sich bemüht, wird seiner Verantwortung jedoch noch nicht vollständig gerecht, insbesondere was die konsequente Anwendung der Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention betrifft»: So wird die Anwältin Stephanie Motz zitiert, die eine der Verurteilten vertritt und Vertreterin des Anwaltskollektivs ist.
Frida Kohlmann, Mediensprecherin der Aktivistinnen und Aktivisten, schreibt im Communiqué, dass mit den zahlreichen Verurteilungen von Teilnehmern der Klimaaktionen eine ganze Bewegung kriminalisiert werde. Es gehe um demokratische Grundrechte und um das Recht, im entscheidenden Moment Nein sagen zu dürfen.










