Klimaaktivisten ziehen Urteil des Bundesgerichts nach Strassburg

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Sechs Klimaaktivisten ziehen ihre Verurteilung wegen Nötigung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiter. Sie nahmen 2019 an einer Aktion auf dem Zürcher Paradeplatz vor dem Hauptsitz der früheren Credit Suisse teil und sehen ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt.

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg. - keystone

Mit der Demonstration machten insgesamt rund 70 Aktivistinnen und Aktivisten auf die Investitionen von Schweizer Banken in fossile Energien aufmerksam. Vor den Eingängen der Credit Suisse am Paradeplatz, an der Bahnhofstrasse und an der Bärengasse ketteten sich die Teilnehmer aneinander, an Pflanzkübel oder Leihvelos.

Der Durchgang für Kunden und Angestellte war erschwert, aber möglich, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache hervorgeht. Die Aktivistinnen führten aus, dass sie Dritte nicht daran gehindert hätten, zu den Eingängen zu gelangen.

Sie kritisieren deshalb die Verurteilung wegen Nötigung und ziehen das Urteil des Bundesgerichts vom März weiter, wie aus einer am Donnerstag publizierten Medienmitteilung hervorgeht.

Das Bundesgericht habe in seinem Entscheid zwar die Bedeutung kritischer Stimmen in der Öffentlichkeit anerkannt und gewichte die demokratischen Grundrechte stärker als in früheren Urteilen, heisst es in der Mitteilung. Das Gericht habe es aber verpasst, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Zeiten multipler Krisen aktiv zu schützen.

«Das Bundesgericht hat sich bemüht, wird seiner Verantwortung jedoch noch nicht vollständig gerecht, insbesondere was die konsequente Anwendung der Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention betrifft»: So wird die Anwältin Stephanie Motz zitiert, die eine der Verurteilten vertritt und Vertreterin des Anwaltskollektivs ist.

Frida Kohlmann, Mediensprecherin der Aktivistinnen und Aktivisten, schreibt im Communiqué, dass mit den zahlreichen Verurteilungen von Teilnehmern der Klimaaktionen eine ganze Bewegung kriminalisiert werde. Es gehe um demokratische Grundrechte und um das Recht, im entscheidenden Moment Nein sagen zu dürfen.

Kommentare

Partnun123

ist mal was neues, wenn sog. "Aktivistinnen Aktivisten" sich das Geld zusammenkratzen und für eine Neubeurteilung vor ein Europäsches Gericht ziehen wollen. Sonst gehen sie doch immer auf Betteltpur

User #4213 (nicht angemeldet)

Ist Alain Tigrillo nicht auch in Stassburg…frage für einen Freund

Weiterlesen

Patrick Fischer
819 Interaktionen
Schon halbfertig
Moretti
123 Interaktionen
Am Freitag

MEHR IN NEWS

Iran
Teheran/Washington
Autodieb
Winterthur ZH
Zürich/Volketswil

MEHR AUS LAUSANNE

sonko
2 Interaktionen
Für höheres Honorar
Schweizer Technologie
28 Interaktionen
Schweizer Technologie
dittli
10 Interaktionen
Valérie Dittli
8 Interaktionen
Lausanne