Die neun vor Gericht erschienenen Klima-Aktivisten verweigerten eine Aussage. 2019 versperrten sie den Eingang zur Credit Suisse in Zürich.
Klimastreik 2019
Schüler beteiligen sich am «Fridays for Future» - Klimastreik. (Symbolbild) - Keystone

Beim Prozess gegen neun Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten in Zürich haben am Mittwochvormittag die meisten Beschuldigten die Aussage verweigert. Sie stehen vor Gericht, weil sie bei einer Sitzblockade vor der «Credit Suisse» am Paradeplatz teilnahmen.

Eine Aktivistin war bereit, einige wenige Aussagen zu machen. Ja, sie sei vor dem CS-Gebäude gewesen, sagte die gelernte Uhrmacherin aus der Westschweiz. Die Aktion sei aber symbolisch gewesen und habe nicht gegen Gesetze verstossen. Wer die Aktion vor dem CS-Gebäude organisiert hatte, wollte sie jedoch nicht sagen.

Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens

Auch ein Aktivist, ebenfalls aus der Westschweiz, gab zu, vor dem CS-Gebäude gewesen zu sein. Die Aktion sei aber nicht illegal gewesen. In dieser Zeit habe ohnehin niemand in die Bank gewollt. Mehr wollte er zur Sitzblockade nicht sagen.

Die anderen Beschuldigten verweigerten die Aussagen komplett und verwiesen auf ihre Anwältinnen und Anwälte. Diese hatten zu Beginn des Prozesses gefordert, das ganze Verfahren gegen die neun Aktivistinnen und Aktivisten einzustellen.

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Im Herbst 2020 nistete sich der Klimastreik auf dem Bundesplatz ein. (Archivbilder) - Keystone

Die Anklagen seien ungültig. Auf den Strafbefehlen habe das Strafmass noch bedingte Geldstrafen von 60 Tagessätzen betragen. Weil die Beschuldigten die Strafbefehle angefochten hätten, sei die geforderte Strafe nun erhöht worden, auf 90 Tagessätze. Es gebe jedoch keine neuen Erkenntnisse, die das rechtfertigen würden.

Das Gericht entschied noch nicht darüber, ob es das Verfahren einstellt. Dies wird erst bei der Urteilseröffnung bekannt gegeben, die am Freitag stattfinden dürfte. Für den restlichen Mittwoch sind die Plädoyers von Staatsanwalt und Anwälten eingeplant.

Protest gegen Schweizer Grossbanken

Die Staatsanwaltschaft fordert für alle bedingte Geldstrafen wegen Nötigung und für die meisten auch wegen Hausfriedensbruchs. Die Anwältinnen und Anwälte werden Freisprüche beantragen.

Die neun Aktivistinnen und Aktivisten, sieben davon aus der Westschweiz, waren im Juli 2019 Teil einer Sitzblockade. Damit protestierten sie gegen klimaschädliche Aktivitäten von Schweizer Grossbanken.

nazi Credit Suisse
Der Hauptsitz der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz. - Keystone

Sie blockierten den CS-Eingang mit Pflanzenkübeln und ineinander verkeilten Velos. Teilweise ketteten sie sich auch selber an. Die Polizei musste die Ketten mit einer Trennscheibe aufschneiden und die Aktivistinnen und Aktivisten wegtragen.

64 Personen wurden damals verhaftet. Teilweise sassen die jungen Aktivistinnen und Aktivisten bis zu zwei Tage in Haft, bis ihnen ein Strafbefehl ausgehändigt wurde. Ihre Anwälte halten diesen Freiheitsentzug für nicht verhältnismässig.

Der Staatsanwaltschaft begründete die Haft damit, dass eine schnellere Abwicklung bei so vielen Verhaftungen nicht möglich gewesen sei. 22 Aktivisten akzeptierten ihren Strafbefehl, mussten am Mittwoch also nicht beim Massen-Prozess im Zürcher Volkshaus erscheinen. Sie sind dafür nun vorbestraft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Klima-Aktivisten blockierten 2019 den Eingang zur Credit Suisse auf dem Paradeplatz.
  • Die Angeklagten wollten beim Massen-Prozess kaum eine Aussage tätigen.
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