Kita-Missbrauchs-Fall: Pflichtverteidiger gibt Mandat ab
Ein Kita-Betreuer soll mehrere Kleinkinder wiederholt sexuell missbraucht haben. Der Prozess wird nun verschoben, weil der Pflichtverteidiger das Mandat abgibt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kita-Betreuer soll mehrere Kleinkinder sexuell missbraucht haben.
- Der Prozess wird nun laut dem Gericht aufgrund eines Anwaltswechsels verschoben.
- Der neue Prozesstermin ist noch nicht bekannt.
Ein Gruppenleiter einer Kindertagesstätte wurde im Frühling 2024 verhaftet: Dem 33-Jährigen werden 50 Übergriffe an mindestens 15 Kindern vorgeworfen. Auch Nau.ch berichtete.
Gestern wurde die Anklageschrift bekannt, die SRF vorliegt: Die sexuellen Übergriffe ereigneten sich demnach während eineinhalb Jahren in zwei Kitas in Winterthur ZH und im Raum Bern.
Der Betreuer soll die Kinder in verschiedenen Räumen missbraucht haben – auf Toiletten, im Schlafsaal und sogar im Hauptraum. Ausserdem fertigte der Mann Videoaufnahmen seiner Taten an.
Prozess wird verschoben
In einer ersten Version des SRF-Beitrags stand, der Prozess finde Ende April vor dem Regionalgericht Bern statt.
In einem Transparenz-Hinweis am Schluss des SRF-Beitrags steht nun: Der Prozess wird doch nicht wie geplant Ende April durchgeführt. Denn: Der amtliche Verteidiger habe den Fall abgegeben. Daher müsse die Verhandlung verschoben werden.
Ausserdem widerspricht die Kita-Leitung in Winterthur, nach Referenzen angefragt worden zu sein. Und der amtliche Verteidiger präzisiert, sein Mandant sei grösstenteils geständig.
Gericht bestätigt Prozessverschiebung
Das Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigt die Informationen bezüglich Prozessverschiebung auf Anfrage von Nau.ch: «Das Gericht kann bestätigen, dass als Folge eines Anwaltswechsels der Verhandlungstermin abgesetzt und ein neuer Termin gesucht werden muss.»
Wann der Prozess neu angesetzt wird, ist derzeit also noch unklar.

Zu weiteren Fragen zum laufenden Verfahren hält sich das Gericht bedeckt: «Auf weitergehende Informationen wird zurzeit verzichtet, womit seitens des Gerichts auch keine weiteren Fragen beantwortet werden.»
Polizei findet über 800 kinderpornografische Dateien
Im Februar 2024 verhaftete die Berner Kantonspolizei den Mann wegen Kinderpornografie-Verdachts. Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler demnach über 800 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Darunter befanden sich auch Aufnahmen der Übergriffe aus den Kitas.
Die Staatsanwaltschaft Bern klagt den Mann wegen Schändung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern an. Der Mann befindet sich derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug.
Aufgrund der Geständnisse und Filmaufnahmen gilt eine Verurteilung als sehr wahrscheinlich. Trotzdem gilt die Unschuldsvermutung.
Brauchst du Hilfe?
Bist du Opfer von sexualisierter Gewalt geworden? Die Opferhilfe hilft dir dabei, die Erfahrung zu bewältigen und informiert dich über deine Rechte und weitere Schritte: www.opferhilfe-schweiz.ch.
Wie geht es nun weiter?
Aus Sicht von Kriminologe Dirk Baier ist das weitere Prozedere recht klar. Er erklärt auf Anfrage von Nau.ch: «Dem Beschuldigten wird ein neuer Pflichtverteidiger zugewiesen. Da es ein juristischer Grundsatz ist, dass jedem Beschuldigten ein Verteidiger zusteht, gibt es dazu keine Alternative.»

Dass das Mandat niedergelegt wurde, wertet Baier «als schlechtes Zeichen». Denn: «Anscheinend gibt es kein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem mehr». Das könne sich beim nächsten Pflichtverteidiger laut dem Kriminologen durchaus wiederholen.
Wie häufig es vorkommt, dass Pflichtverteidiger ihr Mandat ablegen, kann Baier nicht sagen: «Ich kenne keine Zahlen dazu.» Wenn es ein umfassenderes Problem wäre, würde dies laut dem Kriminologen aber sicher bekannt sein.
Ein amtlicher Verteidiger kann ein Mandat nicht beliebig ablehnen oder niederlegen. Ein Wechsel wird nur bewilligt, wenn wichtige Gründe vorliegen. Beispielsweise wenn das Vertrauensverhältnis zur beschuldigten Person «erheblich gestört» ist.











