Kirche behält Kriterium der sexuellen Orientierung bei
Schweizer Bischöfe halten an Sexualmoral fest: Sexuelle Orientierung bleibt bei Anstellungen in der Kirche entscheidend.

Queere Seelsorgende müssen in der Schweiz weiter um ihre Stellen bangen. Die Schweizer Bischofskonferenz hat ein Standortpapier veröffentlicht, das kaum Verbesserungen bringt.
Drei Jahre nach einem grossen Coming-out in Deutschland zeigt sich: Die Hoffnung auf Veränderung erfüllt sich nicht. Bruno Fluder, homosexueller Seelsorger in St. Gallen, lebt daher in Unsicherheit.
Missio bleibt von Bischöfen abhängig
Ein neuer Bischof könne ihm jederzeit die Arbeitserlaubnis entziehen, sagt Fluder gegenüber dem «SRF». Seelsorgende werden zwar von Pfarreien angestellt.
Doch ohne Missio des Bischofs können sie nicht arbeiten. Die römisch-katholische Sexualmoral akzeptiert nur Zölibat oder heterosexuelle Ehe.
Sexualmoral als Massstab
Homosexuelle Seelsorgende mussten ihr Privatleben daher lange verheimlichen. 2022 outeten sich 125 Kirchenangestellte im Rahmen der Kampagne #OutInChurch, wie die «Herder Korrespondenz» berichtete.
Die meisten stammten aus Deutschland, einige auch aus der Schweiz. Deutsche Bischöfe reagierten auf den Druck und passten die Anstellungsbedingungen an.
Kirche in Deutschland änderte das Arbeitsrecht
Beziehungsleben und Intimsphäre dürfen dort keine Rolle mehr spielen. Die Schweizer Bischöfe wählen einen anderen Weg.

Ihr Standortpapier bleibt vage und schützt nicht vor Willkür, berichtet «katholisch.de». Das schadet auch dem Ruf der Kirche.
Gerade in der Schweiz habe die katholische Kirche eine schlechte Reputation, berichtet «kath.ch». Das liege vor allem auch an den Nachrichten über sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld.
Schweizer Papier bleibt unkonkret
Wenn die persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweiche, könne das Konsequenzen haben. Was genau damit gemeint ist, führen die Bischöfe nicht aus.
Homosexualität kommt im Papier nur einmal vor: in einem Zitat von Papst Franziskus. Charles Morerod, Vorsteher der Bischofskonferenz, verteidigt die vage Formulierung.
Einzelfallprüfung statt klarer Regeln
Jeder Fall solle einzeln beurteilt werden, erklärte Bischof Morerod laut dem «SRF». Man müsse der Vielfalt in der katholischen Kirche gerecht werden.

In seiner Diözese stammten zwei Drittel der Katholiken ursprünglich aus dem Ausland. Nicht alle akzeptierten Seelsorgende, die nicht den offiziellen Moralvorstellungen entsprechen.
Landeskirchen fordern Veränderung
Bewegung gibt es dennoch, vor allem bei den Landeskirchen. Der Verband der katholischen Kantonalkirchen fordert seit zwei Jahren klare Regelungen.
Die römisch-katholische Kirche des Kantons Zürich will ihre Anstellungsverordnung anpassen. Bereits Anfang Dezember entscheidet das Kirchenparlament.








