Kindeswohl wird in Asylverfahren nicht durchgängig umgesetzt
Das Kindeswohl wird in den Schweizer Asyl- und Ausländerverfahren nicht durchgehend umgesetzt. Das anerkennt der Bundesrat in einem Bericht ans Parlament. Die rechtlichen Grundlagen genügten aber, um dem Kindeswohl Rechnung zu tragen, schreibt er.

Bestellt hatte den Bericht der Nationalrat mit einem Postulat von Samira Marti (SP/BL). Er musste asyl- und ausländerrechtliche Verfahren unter die Lupe nehmen, die Unterbringung und Wegweisung von Minderjährigen sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen des Rechts auf ein Privat- und Familienleben.
Die Landesregierung stützte den Bericht auf eine externe Studie und eine Begleitgruppe. Darin vertreten waren neben Bund, Kantonen und Gemeinden das Uno-Flüchtlingshilfswerk, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die Eidgenössische Migrationskommission, die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und das Schweizerische Rote Kreuz.
Kritisiert wurden unter anderem, dass das Kindeswohl nicht in allen Verfahrensschritten systematisch geprüft werde und Anhörungen nicht oder nicht immer kindgerecht erfolgten. Umstritten war, ob das Kindeswohl durch neue, spezifische Normen stärker verankert oder bestehende Instrumente konsequent angewendet werden sollten.
Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung des Kindeswohlprinzips nicht in allen Bereichen des Asyl- und Ausländerrechts konsistent erfolge. Die gesetzlichen Grundlagen reichten aber insgesamt aus, um dem Kindeswohl Rechnung zu tragen.
Eine Arbeitsgruppe soll nun Empfehlungen für eine einheitliche Praxis ausarbeiten. Sie soll sich unter anderem mit der kindgerechten Ausgestaltung der asyl- und ausländerrechtlicher Verfahren sowie der Unterbringung, Betreuung und Bildung befassen.
Aufnehmen will der Bundesrat das Thema Kindeswohl auch in der Asylstrategie 2027. Darin werden unter anderem schnellere Verfahren angestrebt, um das Asylsystem zu entlasten. Kurze Verfahren und wenige Pendenzen trügen dazu bei, dass Minderjährige weniger lang in Asylunterkünften leben müssten.






