Ein Bericht des EJPD hält fest: Kinder, bei denen ein Elternteil im Gefängnis sitzt, haben zu wenig Möglichkeiten, die Beziehung zu pflegen.
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Blick aus dem Fenster eines Gefängnisses. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder von Inhaftierten brauchen mehr Unterstützung, so ein Bericht des EJPD.
  • Die Schweiz müsse die Beziehungspflege verbessern.
  • In vielen Haftanstalten fehlten kinderfreundliche Besuchszimmer.

Die Schweiz muss mehr tun für Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Heute hätten die Kinder zu wenig Möglichkeiten, die Beziehung zum Vater oder zur Mutter zu pflegen. Der Bundesrat hat am Freitag von dem Bericht Kenntnis genommen, wie er mitteilte.

Die Landesregierung hatte die Verwaltung beauftragt, die Situation zu analysieren, nachdem der Uno-Kinderrechtsausschuss Kritik an der Schweiz geübt hatte: Es mangle an Informationen, monierte er.

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Ein Insasse gibt in der Vater-Kind-Gruppe in der deutschen JVA Nürnberg seinem Sohn einen Fist Bump. Foto: Nicolas Armer/dpa - dpa-infocom GmbH

In vielen Haftanstalten fehlten kinderfreundliche Besuchszimmer, heisst es nun in dem Bericht. Zudem gebe es keine Statistiken dazu, wie viele Kinder in der Schweiz überhaupt betroffen seien. Auch Studien zu den Folgen, welche die Inhaftierung eines Elternteils auf Kinder haben könnten, fehlten.

Der Bericht empfiehlt darum unter anderem, bei Neu- und Umbauten von Haftanstalten die Bedürfnisse von Kindern konsequent zu berücksichtigen, die Forschung zu intensivieren und Statistiken anzulegen.

Beziehungspflege oft von privaten Initiativen abhängig

Der EJPD-Bericht basiert auf einer externen Studie. Er stellt zwar fest, dass die Sensibilisierung für das Thema zugenommen habe. So verfügten diverse Haftanstalten bereits über kinderfreundliche Besuchsmöglichkeiten oder planten diese. In verschiedenen Gefängnissen gebe es zudem Elterngruppen.

Die Förderung der Beziehungspflege sei aber gegenwärtig weitgehend von privaten Initiativen abhängig, räumte der Bundesrat im Communiqué ein. Dies, obwohl die Uno-Kinderrechtskonvention die Schweiz zu Fördermassnahmen verpflichte.

In der Westschweiz bietet den Angaben zufolge eine Stiftung ein flächendeckendes Unterstützungsangebot für Angehörige von Inhaftierten und deren Kinder an. Im Tessin existiert eine Anlaufstelle innerhalb der Strafvollzugsanstalt La Stampa bei Lugano. In der Deutschschweiz fehlten vergleichbare Angebote, schrieb die Landesregierung in ihrer Mitteilung.

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