Kinder im Schlaf geschändet: 6,5 Jahre Knast für Mann (53)
Ein US-Amerikaner wurde vom Bezirksgericht Baden unter anderem wegen mehrfacher Schändung verurteilt. Neben einer Gefängnisstrafe erhält er einen Landesverweis.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein heute 53-jähriger US-Amerikaner wurde vom Bezirksgericht Baden verurteilt.
- Er soll mehrere Kinder geschändet haben.
- 6,5 Jahre muss er deshalb ins Gefängnis, 12 Jahre wird er des Landes verwiesen.
- Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern wurde ihm ebenso auferlegt.
Ein mittlerweile 53-jähriger US-Amerikaner ist vom Bezirksgericht Baden zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der mehrfachen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Pornografie schuldig.
Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Gericht einen zwölfjährigen Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Kindern. Eine ambulante Therapie muss ebenso weitergeführt werden, wie das «SRF» berichtet.
Übergriffe während Übernachtung
Die Delikte ereigneten sich im Jahr 2022 in einer Gemeinde im Raum Baden. Mehrere sieben- und achtjährige Mädchen verbrachten eine Übernachtung bei der Tochter des Mannes.
Dieser soll ihnen dann im Schlaf in den Intimbereich gegriffen haben. Zu einem weiteren Zeitpunkt kam es zu noch einem ähnlichen Vorfall mit einem anderen Kind.
In einem besonders schwerwiegenden Fall zwang der Mann eine vierjährige Freundin seines Sohnes noch zum Oralsex.
Geständnis nach belastendem Gutachten
Der Prozess läuft bereits seit geraumer Zeit. Der Angeklagte hatte gemäss «SRF» die Vorwürfe zunächst bestritten und lediglich eingeräumt, kinderpornografisches Material konsumiert zu haben.
Ein psychologisches Gutachten stützte jedoch die Aussagen der betroffenen Kinder. Daraufhin legte der Mann schliesslich ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich gegenüber den Familien der Opfer.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Die Anwälte der Opfer verlangten zudem 20'000 bis 30'000 Franken Genugtuung pro Kind.
Die Verteidigung argumentierte dagegen für eine Strafe von nur drei Jahren. Sie verwies auf vergleichbare Fälle, in denen trotz jahrelangen Missbrauchs nicht mehr als acht Jahre verhängt worden seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.












