Kerosin knapp: Airlines streichen im Mai zwei Millionen Sitzplätze
Der Iran-Krieg hat Auswirkungen auf den Reiseverkehr. Für den Mai wurden wegen Kerosinknappheit bereits 13'000 Flüge gestrichen. Das sind zwei Mio. Sitzplätze.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen des Iran-Kriegs kommt es aktuell zu einer Kerosinknappheit.
- Das spüren auch die Airlines und beginnen Flüge zusammenzulegen oder zu streichen.
- Ein Phänomen, welches auch die Sommerferien betreffen könnte.
- Bei Nau.ch erklärt ein Experte, wie du dich dagegen am besten wappnen kannst.
Der Iran-Krieg sorgt global weiterhin für Unsicherheiten.
Besonders schwer wiegt die Blockade der wichtigen Handelsroute Strasse von Hormus. Denn: Wegen der Blockade kommt es langsam aber sicher zu einer Knappheit an Treibstoffen.
Das hat Auswirkungen auf den globalen Reiseverkehr. Und somit auch auf die Ferienplanung der Schweizerinnen und Schweizer.
Zwei Millionen Sitzplätze fallen weg
Denn: Für den Mai wurden weltweit bereits 13'000 Flüge gestrichen. Das berichtet unter anderem der britische «Guardian» mit Bezug auf Daten des Luftfahrtanalyseunternehmens «Cirium».
Die 13'000 Flüge machen zwar nur rund zwei Prozent der weltweiten Luftverkehrskapazität aus. Aber: 13'000 gestrichene Flüge bedeuten den Wegfall von zwei Millionen Sitzplätzen für Flugreisende.
Zwar sind die meisten grossen Fluggesellschaften in Bezug auf Kerosin gut abgesichert. Jedoch hat sich der Preis für den Flugzeugtreibstoff wegen des Iran-Kriegs mehr als verdoppelt.
«Flexibilität einplanen»
Das zwingt die Fluggesellschaften zu Flugzusammenlegungen und zum Einsatz kleinerer Flugzeuge. Effizienz scheint in der aktuellen Lage das Zauberwort der Branche zu sein.
Aber was heisst das für die nahenden Sommerferien?
Flugrechtsexperte Simon Sommer, der bei «cancelled.ch» als Jurist tätig ist, erklärt gegenüber Nau.ch: «Personen, die für den Sommer eine Flugreise planen, sollten derzeit eine gewisse Flexibilität einplanen.»
Denn: «Es ist nicht in jedem Fall damit zu rechnen, dass der konkret gebuchte Flug exakt wie vorgesehen stattfindet.»
Es ist wichtig, einen Plan B zu haben
Möglich sei, dass Flüge zusammengelegt und Passagiere auf andere Verbindungen umgebucht würden, so Sommer. «Oder dass eine Reise nur mit zusätzlichem Umsteigen möglich ist.»
Darum sei es besonders bei individuell gebuchten Reisen wichtig, einen Plan B zu haben. Wer keine Pauschalreise gebucht habe, solle zudem darauf achten, dass Hotels und andere Leistungen möglichst kurzfristig kostenfrei stornierbar blieben.

Denn, erklärt Sommer: «Für solche indirekten Folgekosten kommt die Fluggesellschaft in der Regel nicht auf.»
Pauschalreisen – also eine Kombination aus Transport und Übernachtung – über Schweizer Reisebüros würden da eine sichere Alternative bieten. «Auf diese Weise profitiert man von einem erhöhten Schutzniveau.»
Fluggäste haben das Recht auf Entschädigung
Zudem gibt es als Fluggast bei einer Flugstreichung mehrere Möglichkeiten, wie Der Flugrechtsexperte erklärt.
«Wird ein Flug mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen, haben Passagiere die Wahl. Sie können zwischen einer kostenlosen Umbuchung auf eine zeitnahe und adäquate Alternativverbindung oder einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises entscheiden.»
Bei einer Annulierung weniger als 14 Tage vor der Flugreise bestünden die gleichen Rechte. Zudem könne man zusätzlich auf einer pauschalen Ausgleichszahlung bestehen, so Sommer.
Diese betrage 250, 400 oder 600 Euro, je nach Flugdistanz. «Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Annullierung in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt.»
Fluggesellschaften für flächendeckenden Kerosinmangel nicht verantwortlich
Konkret heisst das: Der Grund für die Annulierung muss bei der Fluggesellschaft liegen. So beispielsweise «wirtschaftliche oder operationelle Gründe», erklärt Sommer.
Doch: «Sollte es hingegen flächendeckend zu einem tatsächlichen Kerosinmangel kommen, dürfte dies im Einzelfall eher nicht der Fluggesellschaft angelastet werden können.»
Sommer rät Leuten, die Ferien buchen wollen: «Bei der Reiseplanung auf Flexibilität achten und insbesondere Unterkünfte möglichst stornierbar buchen.»
Wer von einer Flugunregelmässigkeit betroffen sei, sollte sich gut über seine Rechte informieren und diese beharrlich geltend machen. Dies gegebenenfalls mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung oder eines Anwalts.














