Keine Haftungsgrenze: Crans-Montana könnte pleitegehen!
Nach dem verheerenden Brand in Crans-Montana VS droht der Gemeinde neues Ungemach. Staatshaftungsklagen könnten teuer werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Crans-Montana droht eine Insolvenz wegen Staatshaftungsklagen.
- Es gibt in der Schweiz keine Haftungsgrenze für die Staatshaftung.
- Ein Fonds könnte die Opfer unterstützen.
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana läuft die juristische Aufarbeitung auf Hochtouren. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen die Betreiber der Bar «Le Constellation» eröffnet. Zudem hat die Gemeinde eine Zivilklage eingereicht.
Doch nun könnte Crans-Montana selbst ins Visier der Ermittlungen geraten. Denn am Dienstagmorgen gestand der Gemeinderat an seiner Pressekonferenz: Die alljährlichen Brandschutz-Kontrollen fanden nicht statt. Nur 2016, 2018 und 2019 wurde das Lokal kontrolliert. Zwischen 2020 und 2025 gibt es eine Lücke.
In Schwierigkeiten könnte die Gemeinde auch geraten, falls nicht zugelassene Materialien bewilligt worden sein sollten.
Staatshaftung kann teuer werden
Sowohl die Gemeinde als auch der Kanton Wallis müssen sich auf Staatshaftungsklagen einstellen, schreibt die «NZZ». Und das könnte teuer werden.
Denn: In der Schweiz gibt es keine Obergrenze für die Staatshaftung.
Der Zürcher Professor für Verwaltungsrecht, Felix Uhlmann, sagt gegenüber der Zeitung: «Am Ende bleibt der Staat als ‹Lender of the last Resort›.» Sprich: Kreditgeber der letzten Instanz.
Wie hoch die Kosten ausfallen werden, ist derzeit völlig offen. Im schlimmsten Fall könnte Crans-Montana sogar die Insolvenz drohen.
Uhlmann verweist dabei auf Leukerbad VS. Dort waren die Gemeindefinanzen vor über 20 Jahren aus dem Ruder gelaufen. Die Gläubigerforderungen beliefen sich damals auf 181 Millionen Franken.
Inzwischen konnte die Walliser Gemeinde saniert werden.
Im Fall Crans-Montana räumte die Gemeinde bereits Versäumnisse bei den Kontrollen ein.
Kanton springt nicht automatisch ein
Sollte Crans-Montana die Kosten nicht mehr tragen können, droht auch hier die Zahlungsunfähigkeit. Der Kanton müsste nur dann einspringen, wenn seinerseits Aufsichtspflichten verletzt worden wären.
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Falls die Kontrollen tatsächlich versagt haben, müsste sich die Gemeinde als Ganzes verantworten. Einzelpersonen, die für die Kontrollen zuständig waren, können nicht persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, berichtete SRF.
Die juristische Aufarbeitung des Infernos dürfte sich noch über Jahre hinziehen. In der Zwischenzeit könnte ein Fonds für die Opfer Abhilfe schaffen.
Bund könnte für Opferhilfen aufkommen
Dafür wäre gemäss Opferhilfegesetz wiederum der Kanton zuständig. Das Bundesamt für Justiz sagte gegenüber SRF: «Wir sind stetig mit dem Kanton Wallis und den Opferberatungsstellen in Kontakt. Und es ist wirklich beeindruckend, wie der Kanton Wallis diese Situation meistert.»
Allerdings bestünde auch die Möglichkeit, dass der Bund einspringt, sollten dem Kanton die Mittel ausgehen. Darüber müsste letztlich das Parlament entscheiden.
















