Die an der Demonstration «Stoppt die Gewalt im Nahen Osten» geäusserten Parolen Ende Oktober in der Stadt St. Gallen haben keine strafrechtlichen Konsequenzen.
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Etwa 150 Menschen demonstrierten in St. Gallen gegen Gewalt im Nahen Osten. (Symbolbild) - keystone

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen verzichtet auf eine Strafuntersuchung gegen die Demonstration «Stoppt die Gewalt im Nahen Osten». Sie ist der Ansicht, dass mit den geäusserten Parolen nicht zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag schriftlich mit, dass geprüft worden sei, ob ein Artikel betreffend Diskriminierung und Aufruf zu Hass erfüllt sein könnte. Durch die Parolen sei aber nicht öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen worden.

Zahlreiche palästinensische Fahnen

Bei den Parolen, die überprüft worden seien, habe es sich insbesondere um «From the River to the Sea» sowie «Intifada until Victory» gehandelt, die beide an der Demonstration auf Schildern zu lesen waren. Dies bestätigte die Stadtpolizei St. Gallen auf Anfrage.

Zur Kundgebung aufgerufen hatte eine Gruppe mit dem Namen «Grenzenlose Solidarität». Mit zahlreichen palästinensischen Fahnen und Transparenten liefen die Teilnehmenden Ende Oktober vom Kornhausplatz bis zur Marktgasse und wieder zurück an den Ausgangspunkt.

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