AHV

Keine AHV-Ergänzungsleistungen für betrogene Aargauer Rentnerin

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Eine Aargauer Rentnerin verliert nach einem Internet-Betrug ihre Ergänzungsleistungen zur AHV.

«Romance Scam»
Liebe übers Internet: In letzter Zeit werden immer mehr Fälle über Betrug, den sogenannten «Romance Scam» bekannt. - Pixabay

Die heute 70-jährige Frau hatte einer Internetbekanntschaft mehrmals Geld zukommen lassen. Insgesamt rund 250'000 Franken überwies sie von ihren Konten ins Ausland. Doch aus einer gemeinsamen Zukunft wurde nichts. Der Mann, den sie über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, entpuppte sich als Betrüger.

Als Opfer eines sogenannten «Romance Scams» verfügt sie nun über kein nennenswertes Vermögen mehr. Und da ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, beantragte sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Aargau Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV.

Die SVA lehnte diesen Antrag jedoch zweimal in Folge ab. Sie verwies auf die rund 250'000 Franken, die die Frau verschenkt hatte. Dieses Geld sei weiterhin zu ihrem Vermögen zu zählen. Alleinstehende Personen erhielten nur dann Ergänzungsleistungen, wenn ihr Reinvermögen unter 100'000 Franken liege.

Versicherungsgericht bestätigt Entscheidung

Das Aargauer Versicherungsgericht bestätigte den SVA-Entscheid, wie einem kürzlich veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil zu entnehmen ist. Werden Vermögenswerte hergegeben, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder eine gleichwertige Gegenleistung vereinbart wird, so seien diese «dem Vermögen zuzurechnen, als wäre nie darauf verzichtet worden».

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Frau vorbrachte, betrogen worden zu sein. Auch «unfreiwillige Vermögensverluste sind als Verzichtsvermögen anzurechnen, wenn diese Folge eines grob fahrlässigen Verhaltens sind», heisst es im Urteil.

Grob fahrlässiges Handeln festgestellt

Dass die 70-Jährige grob fahrlässig gehandelt hat, steht für das Gericht fest. Es verweist auf mehrere «Verdachtsmomente». So lautete keines der Konten, auf die die Frau Geld einzahlte, auf den angeblichen Namen ihrer Internetbekanntschaft. Zudem warnte sie eine Bankmitarbeiterin bei der ersten Überweisung und befragte sie eine Stunde lang. Andere Banken weigerten sich gar, die Auslandszahlungen vorzunehmen.

Kommentare

User #6244 (nicht angemeldet)

für sie ist es blöd aber richtig für das Gericht, denn wenn da nicht durchgegriffen wird, entstehen plötzlich neue Geschäftsideen.

Amediesli

250 000.-!!! Meine Güte! Kann man wirklich so naiv sein?

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