Kein terroristischer Hintergrund bei Messerattacke von Bellinzona
Im Zusammenhang mit der Messerattacke einer Frau in Bellinzona von vergangenem Januar haben sich keine terroristischen Elemente ergeben. Die schweizerisch-türkische Doppelbürgerin befindet sich zurzeit in ambulanter psychiatrischer Behandlung.

Dies teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitungen von CH Media, dass es sich somit nicht um eine Tat mit terroristischem oder dschihadistischem Hintergrund handle
Die Therapie der 37-jährigen Frau werde in einer therapeutisch-rehabilitativen Wohnstruktur durchgeführt, erklärte eine Mediensprecherin der BA weiter. Da das Strafverfahren noch hängig ist, seien zurzeit keine weitergehenden Informationen möglich.
Die Frau hatte Ende Januar in Bellinzona ein Mobiltelefon-Geschäft betreten und die Angestellten mit einem Messer bedroht. Laut mehreren Tessiner Medienberichten soll die Frau mehrfach „Allah Akbar“ («Gott ist gross») gerufen haben.
Gemäss ärztlichem Befund war die Frau weder vernehmungs- noch hafterstehungsfähig, wie die BA im Januar erklärte hatte. Die Frau war zwangsweise in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden.










