Haft

    Kein Behandlungsplatz: Psychisch Kranke seit zwei Jahren in Haft

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer psychisch kranken Frau abgewiesen. Sie befindet sich seit einer Messerattacke vor zwei Jahren in Sicherheitshaft.

    bundesgericht
    Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit zwei Jahren befindet sich eine psychisch kranke Frau in Haft.
    • Sie hatte in einer Psychose eine Frau mit einem Messer verletzt.
    • Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Sicherheitshaft abgewiesen.

    Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer psychisch schwer kranken Frau abgewiesen, die sich seit zwei Jahren in Haft befindet. Sie hatte in einer Psychose eine Frau mit einem Messer am Hals verletzt. Das Amtsgericht Olten-Gösgen ordnete eine ambulante Massnahme verbunden mit zahlreichen Weisungen an. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

    Weil das nun verfahrensleitende Obergericht Aarau von einer Wiederholungsgefahr ausgeht, ordnete es eine Sicherheitshaft an. Gegen diese reichte die Betroffene Beschwerde ein.

    Gefängnis für psychisch kranke Person nicht geeignet

    Das Bundesgericht bestätigt in einem am Montag veröffentlichten Urteil: Trotz der Medikation müsse nach wie vor von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden. Das vom Amtsgericht angeordnete Setting mit Therapie, Wohngruppe und Betreuung habe trotz der Bemühungen der Behörden nicht umgesetzt werden können.

    Gefängniszelle
    Ein 23-jähriger Gambier starb nach einem epileptischen Anfall in einer Polizeizelle. (Symbolbild) - Pixabay

    Und auch wenn die Frau phasenweise für Kriseninterventionen in psychiatrischen Kliniken war: Das Bundesgericht wies das Amt für Justizvollzug darauf hin, dass möglichst bald eine Lösung für die Inhaftierte gefunden werden müsse.

    Die Unterbringung im Gefängnis sei für eine psychisch kranke Person nicht geeignet. Zudem stehe es der Betroffenen offen, bei einer weiteren Verlängerung der Haft wieder gerichtlich dagegen vorzugehen.

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