In den Kantonen Graubünden und Wallis dürfen vorerst doch keine Wölfe mehr geschossen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Wolf
Ein Wolf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht untersagt vorerst in zwei Kantonen den Abschuss von Wölfen.
  • Es will zunächst auf die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen eingehen.
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Solange das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln entschieden hat, dürfen keine Tiere abgeschossen werden. Es hat die Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten.

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Wie in der Regel üblich, haben die Beschwerden der Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die durch eine Verfügung angeordnete Rechtsfolge vorläufig nicht eintritt.

Die beiden Kantone stellten im Dezember ein Gesuch um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung. Dafür sei ein schwerer Nachteil erforderlich, schrieb das Bundesverwaltungsgericht in den am Freitag veröffentlichten Verfügungen. Ein solcher liege jedoch nicht vor. Zudem würde durch den Abschuss der Wölfe ein irreversibler Zustand geschaffen.

Naturschützer begrüssen Entscheid

Die Naturschutzorganisationen begrüssen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung bei den Beschwerden gegen sieben Abschussverfügungen gegen Wölfe in den Kantonen Graubünden und Wallis beizubehalten. Damit könnten potenziell gesetzeswidrige Abschüsse von Wölfen verhindert werden, hiess es. Abschüsse seien irreversibel.

Die Naturschutzorganisationen hätten ihre Beschwerden sorgfältig abgewogen und nur Verfügungen prüfen lassen, bei denen eine Verletzung der Prinzipien von Verhältnismässigkeit oder Legalität befürchtet werden müsse, hiess es in einer Mitteilung der Organisation Pro Natura von Freitag.

Der neueste Gerichtsentscheid sei «hoffentlich ein erster Schritt, um zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf zurückzufinden», so die Naturschutzorganisation. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde sei die Regel und ein Entzug nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Ausnahmefall sei aber hier nicht gegeben.

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