Kantonale Jugendstrafbehörden gründen gemeinsame Konferenz
Die Jugendstrafbehörden aller Kantone haben eine gemeinsame Konferenz gegründet. Die Schweizerische Jugendstrafrechtskonferenz soll Austausch und Zusammenarbeit fördern und die rechtliche Praxis vereinheitlichen.

Zwar gelte das Jugendstrafrecht bundesweit, doch setze es jeder Kanton individuell um, hielt der neugewählte Präsident Roland Zurkirchen, Oberjugendanwalt des Kantons Zürich, am Freitag in einer Mitteilung fest. Die neue Jugendstrafrechtskonferenz (SJK) ermögliche es, die Praxis abzustimmen und gegenüber den Bundesbehörden geschlossen aufzutreten.
Als Fachgremium ist sie der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren angeschlossen und gehört als Partnerorganisation der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege (SVJ) an. Die Gründung der Konferenz fand im Rahmen einer SVJ-Sitzung statt.
Dem Vorstand gehören für eine zweijährige Amtsdauer Vertreterinnen und Vertreter aus den Kantonen Bern, Thurgau, Zug, Schwyz, Freiburg und Genf an. Als nächste Schritte stehen der Aufbau eines Generalsekretariats sowie die Definition erster Arbeitsschwerpunkte an.






