Bussen: Gemeinnützige Arbeit statt ab in den Knast
Wer seine Busse nicht bezahlen kann, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Nun soll es als Alternative leichteren Zugang zu gemeinnütziger Arbeit geben.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei nicht gezahlten Bussen oder Geldstrafen droht eine Ersatzhaft.
- Eine weitere Option ist der Einsatz bei gemeinnütziger Arbeit.
- Diesen können Betroffene im Kanton Zürich nun leichter beantragen.
Der Kanton Zürich setzt auf gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen. Dank gezielter Massnahmen habe die Zahl der Gesuche im Vergleich zum Vorjahr um 26 Prozent zugenommen.
Betroffen sind mittellose Personen, die ihre Busse oder Geldstrafe nicht bezahlen können, wie das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) am Montag mitteilte.

Rund 60 Prozent der geschuldeten Gelder zahlten Betroffene noch vor Strafantritt, das seien jährlich etwa 4 Millionen Franken.
Im Jahr 2024 verzeichnete der Kanton rund 1050 Fälle von Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen mussten. Menschen in dieser Situation würden gezielt angeschrieben, um sie zu gemeinnütziger Arbeit zu bewegen.
Gemeinnützige Arbeit als Lösung
Am Montag ging zusätzlich die kantonale Bussenanlaufstelle in Zürich in Betrieb. Diese unterstützt die Betroffenen beim Ausfüllen des Gesuchs und prüft sie noch vor Ort.
Die gemeinnützige Arbeit können Betroffene in einem von 260 Betrieben absolvieren.
Das JuWe betont, dass auch gemeinnützige Arbeit eine Art von Strafverbüssung sei. Sie habe den Vorteil, dass die Gefängnisse entlastet und Kosten gespart werden.
Ein Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe koste im Schnitt 237 Franken.