St. Gallen

    Kanton St. Gallen will Krisensituationen in Gemeinden besser regeln

    Die Regierung von St. Gallen plant, schneller auf nicht mehr beschlussfähige Gemeinden zu reagieren.

    Leitungsbau am Marktplatz
    Die Regierung des Kantons St. Gallen schlägt verschiedene Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Gemeinden vor. (Archivbild) - St.Gallen

    Die St. Galler Regierung will schneller auf nicht mehr beschlussfähige Gemeinden reagieren können. Für das Einsetzen einer Ersatzverwaltung ist ein neues Verfahren geplant. Weiter soll das Vorgehen geregelt werden, wenn wie während der Covid-19-Pandemie keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können.

    Die Regierung schlug für die Vernehmlassung verschiedene Änderungen im Gemeindegesetz vor. Unter anderem geht es dabei um das Einsetzen einer Ersatzverwaltung, die notwendig wird, wenn ein Gemeinderat in einem Geschäft nicht mehr beschlussfähig ist.

    Auslöser ist jeweils, wenn ein Grossteil der Mitglieder eines Gemeinderats wegen Interessenkonflikten in den Ausstand treten muss. Meistens wird dann der Rat einer anderen Gemeinde als Ersatzverwaltung eingesetzt.

    Gemeindereform: Neue Regelung trotz Widerständen

    Weil bisher keine Kommune verpflichtet werden konnte, diese Aufgabe zu übernehmen, habe die Suche oft längere Zeit in Anspruch genommen. Nun soll im Gesetz festgelegt werden, welcher Rat als Ersatzbehörde eingesetzt werden kann.

    In der Vernehmlassung sei von verschiedener Seite die Notwendigkeit der neuen Regelung in Frage gestellt worden, heisst es in der Mitteilung. Die Regierung entschied sich aber, die Vorlage trotzdem dem Kantonsrat vorzulegen. Es handle sich um einen Auftrag des Parlaments.

    Bei den anderen Änderungen geht es etwa um Bürgerversammlungen. Wenn sie nicht durchgeführt werden können, kann die Regierung Vorschriften für die Beschlussfassung an der Urne erlassen.

    Kollegialprinzip und Volksmotionen im Fokus

    Präzisiert wird weiter das Kollegialprinzip, das auch für Geschäftsprüfungskommissionen gilt. Die Mitglieder müssen gegen aussen die Beschlüsse mit einer Stimme vertreten. Zudem wird das Verfahren bei unzulässigen Volksmotionen im Gemeindegesetz festgehalten.

    Über die Vorlage entscheidet der Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen.

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