Kanton St. Gallen soll Steuerabzüge für Energiemassnahmen zulassen

Kanton St. Gallen könnte Steuerabzüge für energetische Massnahmen trotz Abschaffung des Eigenmietwerts beibehalten.

Der Nationalrat begrüsst die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ohne Ausnahmen. (Themenbild)
Der Kanton St. Gallen soll Steuerabzüge für Energiemassnahmen zulassen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Kanton St. Gallen soll auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts und längstens bis 2050 Steuerabzüge für Energiemassnahmen ermöglichen. Dies wird in einem Vorstoss aus den Reihen der Grünen gefordert.

In der Abstimmung am letzten Wochenende ist der Eigenmietwert abgeschafft worden. Damit entfallen künftig auf Bundesebene auch die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten, heisst es im Vorstoss von Michael Sarbach, Kantonsrat der Grünen.

Die neue Regelung sehe ausdrücklich vor, dass die Kantone längstens bis 2050 weiterhin Abzüge im kantonalen Steuerrecht für Verbesserungen der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen können.

Energetische Erneuerung nicht gefährden

Es sei wichtig, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum nicht zu Rückschritten bei der energetischen Erneuerung von Gebäuden führe, schrieb der Parlamentarier.

Die Regierung soll nun erklären, ob sie Steuerabzüge für energetische Sanierung weiterhin vorsieht und welche Kriterien dafür gelten. Falls dies nicht geplant ist oder nur noch reduzierte Abzüge möglich sind, fragt Sarbach nach flankierenden Massnahmen, «damit ökologische Sanierungen für Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin attraktiv bleiben».

Kommentare

User #3472 (nicht angemeldet)

Die Hintertürchen werden schon leicht geöffnet.

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