Der Kanton Schaffhausen passt den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung an. Ab 2020 steigt dieser um rund 1,1 Prozent beziehungsweise um 11 Franken von 986 Franken auf 997 Franken. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 43 zu 4 Stimmen beschlossen.
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Eine Person öffnet ein Portemonnaie. (Symbolbild) - sda - Keystone/Gaetan Bally
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Dabei handelt es sich um eine technische Anpassung nach einem Beschluss des Bundesrats, wie Regierungsrat Walter Vogelsanger (SP) sagte. Die Anpassung erscheint laut Regierungsrat als angezeigt und moderat. Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEG) wird entsprechend geändert.

Die letzte Teuerungsanpassung für den Grundbedarf in der Sozialhilfe erfolgte 2013, im Jahr 2015 wurde auf eine Erhöhung verzichtet. Laut Regierungsrat beabsichtigen alle Ostschweizer Kantone sowie der Kanton Zürich, den Grundbedarf nach der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zu erhöhen.

Eine aktuelle Studie, welche die Skos in Auftrag gegeben hat, errechnet, dass eine allein lebende Person der untersten 10 Prozent der Einkommen für den Warenkorb des Skos-Grundbedarfs pro Monat 1082 Franken ausgibt. Dies ist wesentlich mehr als der geltende Grundbedarf von 986 Franken und auch mehr als der ab 2020 vorgesehene Betrag, wie es in der Vorlage heisst.

Die Höhe der Sozialhilfekosten wird neben dem Grundbedarf auch wesentlich von den Wohnkosten, der medizinischen Grundversorgung, von stationären Fremdplatzierungen und anderen Leistungen bestimmt. Die Erhöhung des Grundbedarfs um 1,1 Prozent hat daher nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtausgaben in der Sozialhilfe.

Mit der Erhöhung steigen diese um rund 22'000 Franken jährlich. Für die Gemeinden bedeutet dies Mehrkosten von rund 16'500 Franken und für den Kanton von 5500 Franken.

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