Kanton Luzern führt neue Verordnung gegen Quaggamuschel ein
Der Kanton Luzern setzt auf digitale Schiffsmeldung und -reinigung, um die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel zu stoppen.

Der Kanton Luzern will die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel in die Luzerner Seen stoppen. Das Ende 2024 beschlossene Einwasserungsverbot soll durch eine digitale Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung ersetzt werden. Laut der Mitteilung der Staatskanzlei müssen Schiffshalter vor dem Einwassern in Luzerner Seen den Gewässerwechsel melden und ihr Schiff von autorisierten Stellen reinigen lassen.
Die Freigabe erfolgt über eine digitale Plattform. Die neue Verordnung gelte für alle schiffbaren Gewässer des Kantons und ersetze das bisherige Einwasserungsverbot für Sempacher-, Baldegger- und Rotsee, hiess es im Communiqué am Donnerstag.
Vernehmlassung bis Januar 2026
Die Verordnung geht bis zum 16. Januar 2026 in die Vernehmlassung und soll laut dem Kanton die weitere Verbreitung «soweit wie möglich verhindern» oder die «Weiterverbreitung mindern». Die Quaggamuschel wurde im Kanton Luzern bisher nur im Vierwaldstättersee nachgewiesen.
Schiffe, die zwischen Gewässern verkehren, gelten als Hauptverbreiter der invasiven Art, die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und dem Aralsee stammt.