Der Kanton Genf will den Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit verstärken. Bei schwer wiegenden Verstössen soll die Arbeit auf Baustellen eingestellt werden können.
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Dumpinglöhne und Schwarzarbeit: Die Kantone befassen sich vor allem mit dem Baugewerbe, dem Gastgewerbe und dem Handel. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Genfer Staatsrat hat eine Änderung des Gesetzes über die Arbeitsaufsicht und die Arbeitsbeziehungen angenommen und dem Kantonsparlament zugeleitet, wie er am Mittwoch bekannt gab. Die Änderung sei das Ergebnis des gemeinsamen Willens der Sozialpartner und der Behörden, Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Mit der Revision soll die Aufsicht über die Baustellen gestärkt werden. Der Staatsrat reagiert damit nach eigenen Angaben auf die in diesem Sektor beobachteten Missbräuche, in denen ein starker Wettbewerb regelmässig zu Situationen der Unterbietung von Löhnen und Schwarzarbeit führt, wie zum Beispiel Nichtbezahlung von Löhnen oder Sozialversicherungsbeiträgen.

Die neue Gesetzgebung soll es ermöglichen, schnell und mit abschreckenden Sanktionen zu handeln. Bei schwer wiegenden Verstössen könnte die Arbeit des säumigen Unternehmens sofort eingestellt werden, auch wenn dies zu einer Verzögerung der Baustelle oder sogar zu deren Schliessung führen kann.

Eine erste Arbeitseinstellung kann laut der Gesetzesvorlage für die Dauer von drei Tagen angeordnet werden. Danach kann sie vom Arbeitsinspektorat des Kantons auch verlängert werden, bis ein gesetzeskonformer Zustand wiederhergestellt ist.

Erweist sich ein Unternehmen als widerspenstig und weigert sich, seine Arbeit einzustellen, kann die Kantonspolizei eingreifen. Das säumige Unternehmen muss die notwendigen Anpassungen vornehmen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können.

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