Kanton Freiburg verstärkt Kampf gegen Schwarzarbeit
Im Kanton Freiburg soll stärker gegen Schwarzarbeit vorgegangen werden. Inspektoren können bei einem Verdacht neu die Einstellung eines Betriebs anordnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Freiburg will den Kampf gegen die Schwarzarbeit verstärken.
- Inspektoren haben ab sofort den Status von Beamten der Gerichtspolizei.
- Bei Verdacht auf Schwarzarbeit können sie die Einstellung eines Betriebs anordnen.
Im Kanton Freiburg haben die Inspektorinnen und Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) ab sofort den Status von Beamten der Gerichtspolizei. Das heisst, dass sie bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit neu die umgehende Einstellung eines Betriebs anordnen können.
Als AMA-Inspektoren können Beamte der Gerichtspolizei Arbeitgebende und Arbeitnehmende, die der Schwarzarbeit verdächtigt werden, zudem vorladen und einvernehmen. Das teilte Freiburgs Sicherheits- und Justizdirektion am Donnerstag mit.
Auch ist es den Inspektoren möglich, innerhalb der Grenzen des Strafgesetzes Ermittlungen durchzuführen und eine Person ohne ihr Wissen zu überwachen und zu observieren.
Unternehmen müssen Unschuld beweisen
Der Kanton Freiburg hat bei der Arbeitsmarktaufsicht im Weiteren die Beweislast umgekehrt: Neu müssen die Unternehmen beweisen, dass die gegen sie angeführten Verdachtsmomente keinen Verstoss darstellen. Um die AMA-Inspektoren auf ihre neuen Befugnisse vorzubereiten, hat die Kantonspolizei sie während mehreren Monaten spezifisch ausgebildet.
Freiburgs Direktion für Sicherheit und Justiz gab am Donnerstag auch bekannt, dass sechs AMA-Inspektoren und drei Inspektoren des Baustelleninspektorats vereidigt worden sind.
Mit der Vereidigung werde die härtere Gangart im Kampf gegen die Schwarzarbeit bekräftigt, die im Januar 2020 mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) eingelegt worden sei. Diese härtere Gangart mache Freiburg in dieser Hinsicht zum Vorreiter, heisst es im Communiqué.