Kanton Freiburg verschärft Feuerverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Freiburg ein generelles Verbot für Feuer im Freien und für Feuerwerk erlassen. Die Massnahme gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit, wobei für den 1. August Ausnahmen vorgesehen sind.

Im eigenen Garten oder auf der Terrasse darf weiterhin grilliert werden, sofern die Sicherheitsregeln eingehalten werden, wie der Staatsrat am Freitag mitteilte. Auch Berufsleute auf Baustellen dürfen Geräte mit offener Flamme weiter benutzen. Raucherinnen und Raucher riefen die Behörden zu besonderer Vorsicht auf.
Für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August können die Gemeinden laut der Mitteilung dennoch professionelle Feuerwerke veranstalten. An gesicherten Orten dürften auch Privatpersonen statische Feuerwerkskörper wie Vulkane zünden. Raketen und andere mobile Feuerwerkskörper bleiben für Private verboten.
Das Verbot bleibt so lange in Kraft, bis es mehrere Tage anhaltend und regelmässig regnet. Seit Donnerstag herrscht im ganzen Kanton Freiburg Waldbrandgefahr der Stufe 4 von 5. Zunächst galt das Feuerverbot nur in Wäldern und in Waldnähe.






