Neue Covid-Regeln im Gesundheitsbereich des Kantons Freiburg: Ungeimpftes Personal muss sich regelmässig Testen lassen, für Besuchende gilt Zertifikatspflicht.
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Medizinisches Personal betreut eine am Coronavirus erkrankte Patientin in Fribourg. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Personal im Gesundheitswesen des Kantons Freiburg gibt es neue Corona-Regelungen.
  • Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich regelmässig auf das Virus testen lassen.
  • Für Besuchende gilt zudem neu eine Zertifikatspflicht.

Im Kanton Freiburg muss sich das Pflegepersonal, das nicht geimpft oder genesen ist, regelmässig auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Regelung gilt ab Anfang September.

Ausserdem empfiehlt der Staatsrat, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen ein Covid-Zertifikat vorlegen müssen.

Mit diesen Massnahmen reagiert der Kanton auf die wieder ansteigenden Corona-Fallzahlen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Neuer Aufwärtstrend wegen Delta-Variante

Nach dem Abklingen in diesem Sommer ist in den letzten Wochen ein neuer Aufwärtstrend bei den Corona-Ansteckungen zu beobachten. Vor allem wird dieser durch die Delta-Variante verursacht. So hat sich die Zahl der wöchentlichen Positiv-Test-Resultate im Kanton Freiburg zwischen Mitte Juli und heute mehr als verfünffacht.

Die gezielten Tests betreffen insbesondere Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Ambulanzdienste, Einrichtungen und Tagesstätten für ältere Menschen sowie häusliche Hilfs- und Pflegedienste.

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