Erster Kanton: Genf führt Zertifikatspflicht bei Pflegepersonal ein
Das Wichtigste in Kürze
- Das Genfer Pflegepersonal muss ab dem 23. August ein Covid-Zertifikat vorweisen können.
- Der Staatsrat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
- Wer über kein Zertifikat verfügt, muss sich einmal in der Woche testen lassen.
Der Kanton Genf macht Ernst. Ab dem 23. August muss das gesamte Pflegepersonal im Kanton über ein Covid-Zertifikat verfügen. Heisst: Angestellte müssen entweder gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet sein.
Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss sich alle sieben Tage testen. Für die Durchführung und Organisation sei der Arbeitgeber verantwortlich. Arbeitnehmer, welche sich nicht an die Vorgaben halten, könnten vom Kanton belangt werden.
Der Genfer Staatsrat hat am Donnerstag den entsprechenden Beschluss gefasst. Er will damit das Ansteckungsrisiko im Gesundheitswesen verringern.
Die Zertifikatspflicht gilt für das Personal in öffentlichen und privaten medizinischen Einrichtungen. Auch im Rettungsdienst, in Einrichtungen für Behinderte, in Spitex-Organisationen und in Tagespflegeeinrichtungen für ältere Menschen gilt die Pflicht.