Der Kanton Aargau weitet die Maskenpflicht und Zertifikatspflicht aus. Die Lage sei besorgniserregend, begründete der kantonale Gesundheitsdirektor.
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Die Einführung der Maskenpflicht hatte einen grossen Effekt auf die Pandemie. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im Kanton Aargau füllen sich wegen der Corona-Pandemie die Spitäler.
  • Ab Samstag weitet der Kanton deshalb die Masken- und Zertifikatspflicht aus.

Der Kanton Aargau weitet die Maskentragepflicht aus und ordnet eine Zertifikatspflicht in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen an. Diese vom Regierungsrat beschlossenen kantonalen Schutzmassnahmen gelten von Samstag an.

Zu den Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehört eine Maskentragpflicht im öffentlichen Leben sowie in Schulen (ab 5. Primarschulklasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die allgemeine Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeitende und Gruppen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.

Besorgniserregende Entwicklung

Das teilte Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Aarau mitteilte. Die Entwicklung der Coronavirus-Krise sei «besorgniserregend», hiess es.

Jean-Pierre Gallati
Jean-Pierre Gallati (SVP), neu gewählter Regierungsrat des Kanton Aargau nach seiner Wahl in Aarau. - Keystone

Weiter führt der Kanton eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation in der Gastronomie und Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich ein. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt zusätzlich neu eine Zertifikatspflicht.

Damit sollten besonders gefährdeten Personen, also Patienten und Bewohner, geschützt werden. Mitarbeitende, die über kein Zertifikat verfügen, müssen gemäss Regierungsrat einmal wöchentlich am repetitiven Testen teilnehmen.

Gegen Zertifikatspflicht im Privaten

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Sofern die Teilnahme über das kantonale Angebot des repetitiven Testens erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Für alle Besuchenden und Mitarbeitenden in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt in Innenräumen ebenfalls eine Maskentragpflicht.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich weitere Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene. Nicht einverstanden ist er jedoch mit den Plänen des Bundesrats, für private Treffen in Innenräumen mit mehr als zehn Personen eine Zertifikatspflicht einzuführen. Es würden Probleme bei der Kontrolle und Durchsetzbarkeit befürchtet. Es bestehe auch die Gefahr, dass es beim Testen vor den Feiertagen zu Engpässen komme.

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