Kanton Aargau soll Kinderkrippen mitfinanzieren
Der Aargauer Regierungsrat muss ein neues Modell zur Finanzierung von Kinderkrippen prüfen. Der Grosse Rat hat ein entsprechendes Postulat überwiesen.

Als Vorschlag steht zur Diskussion, dass der Kanton, die Gemeinden und die Familie je einen Drittel der Kosten bezahlen.
Der Grosse Rat stimmten dem Postulat am Dienstag, 15. November 2022, mit 83 zu 46 Stimmen zu.
Die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab. Eingereicht hatten den Vorstoss Grossrätinnen und Grossräte aus den Reihen von FDP, Mitte, SP, GLP und EVP.
Sie hatten die Forderung ursprünglich als zwingenden Auftrag (Motion) eingereicht; sie wandelten den Vorstoss ein weniger verbindliches Postulat um.
Für die zweitverdienende Person lohne sich die Erwerbstätigkeit wenig
Beim neuen System würden die Familien entlastet und unabhängig vom Wohnort gleichbehandelt, hiess es im Vorstoss. Im heutigen System sind einzig die Gemeinden für die Kinderkrippen zuständig.
Die Erwerbstätigkeit lohne sich für die zweitverdienende Person nur wenig. Ein Drittel des Haushalteinkommens müsse für einen Kinderbetreuungsplatz aufgewendet werden.
Das neue System würde diesen Fehlanreiz beseitigen, hiess es weiter.
Der Regierungsrat war bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen. Er lehnte jedoch eine fixe Aufteilung der Kosten auf Kanton, Gemeinden und Eltern ab.
Das geltende Gesetz entlastet Eltern mit kleinen Einkommen
Er muss nun prüfen, ob die Kinderkrippen anders als heute finanziert werden sollen.
Bei den grob geschätzten Gesamtaufwendungen für 30'000 Kinder von 242 Millionen Franken würden für die Gemeinden Kosten von 58 Millionen und für den Kanton 80 Millionen Franken entstehen.
Im vergangenen Jahr zahlten die Gemeinden gemäss Regierungsrat 22 Millionen Franken als Subventionen an Eltern und Institutionen für die familienergänzende Kinderbetreuung aus.
Das geltende Gesetz sieht im Aargau vor, dass Eltern mit kleinen Einkommen entlastet werden.
Zu viele Mütter verliessen den Arbeitsmarkt
Die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab. Kinderbetreuung sei eine Privatsache und dürfe nicht vom Staat gesteuert werden.
Von den direkten Subventionen würden auch Familien profitieren, die ihre Kinder in die Krippe schickten, obwohl nicht beide Elternteile arbeiteten.
Die FDP wies darauf hin, dass der Bund Subventionen ausrichte, wenn sich der Kanton an den Kinderkrippen beteilige. Zu viele Mütter verliessen den Arbeitsmarkt und kehrten nicht mehr zurück.
Der Kanton profitiere, wenn beide Elternteile arbeiteten
Der Aargau sei bei der Kinderbetreuung nicht sehr attraktiv, führten die Befürworter ins Feld.
Im Aargau bestehe ein Fachkräftemangel. Der Kanton profitiere von höheren Steuereinnahmen, wenn beide Elternteile arbeiteten – aber er bezahle nichts an die Kinderkrippen, lautete eine weiteres Argument.