Kanton Aargau senkt Waldbrandgefahr auf Stufe «erheblich»
Im Kanton Aargau ist die Waldbrandgefahr ab sofort nicht mehr «gross», sondern nur noch «erheblich».

Das bedeutet, dass das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand nicht mehr gilt. Wie der kantonale Führungsstab am Mittwoch, 7. September 2022, mitteilte, können somit im Wald wieder befestigte Feuerstellen genutzt werden. Die Behörden rufen aber die Bevölkerung dazu auf, Feuer nur mit grosser Vorsicht zu entfachen und die Flammen zu beaufsichtigen. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten.
Feuerwerk darf wieder gezündet werden, aber nur im Siedlungsgebiet und offenem Land, nicht im Wald und in weniger als 200 Metern Abstand zu den Bäumen. Himmelslaternen steigen zu lassen, ist weiterhin verboten.
Mehr als einen Monat lang galt im Kanton Aargau das Feuerwerksverbot und das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand: Die entsprechenden Verfügungen des Departements Gesundheit und Soziales stammen vom 20. und 26. Juli 2022.