Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Freiburg gegen einen Experten gutgeheissen, der ein Gutachten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Architekten des Gastspielhauses Equilibre erarbeiten sollte. Das Architekturbüro und die Gemeinde sind sich über gewisse Honorare uneins.
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Menschen warten vor dem Theatereingang auf die Aufführung des Bejart Ballet Lausanne im Theatre Equilibre, am Samstag, 26. Juni 2021. - Keystone

Das Architekturbüro Dürig verlangt von der Gemeinde zusätzliche Honorare, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Freiburg ist jedoch der Ansicht, dass Teile davon durch den abgeschlossenen Vertrag gedeckt seien.

Die beiden Parteien einigten sich darauf, dass ein Experte die Fragen klären soll, welche Arbeiten durch den Vertrag abgedeckt und damit abgegolten sind. Auch soll er prüfen, ob Mängel vorlagen und wer die Folgen der verspäteten Abgabe des Bauwerks tragen muss.

Das zuständige Gericht bestimmte einen Experten, den die Gemeinde jedoch aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten als befangen hält. Die Gemeinde verlangte deshalb den Ausstand des Fachmannes, blitzte vor dem Kantonsgericht jedoch ab.

Weil der Experte vom Gericht nicht mit den Vorhaltungen der Gemeinde hinsichtlich seiner mutmasslichen Befangenheit konfrontiert wurde, hat das Bundesgericht die Beschwerde von Freiburg gutgeheissen. Dieser Mangel muss nun behoben werden.

In seinen Erwägungen geht das Bundesgericht auf die aktuelle und bisherige Tätigkeit des betreffenden Experten ein und sieht darin keine Gründe für eine Befangenheit.

Das Gastspielhaus Equilibre wurde im Dezember 2011 eingeweiht. Damals war das Gebäude noch nicht vollständig fertig gestellt. (Urteil 4A_155/2021 vom 30.9.2021)

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