Betroffene des Postauto-Brands erhalten keinen Solidaritätsbeitrag
Anders als die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS erhalten die Betroffenen des Brandanschlags auf ein Postauto in Kerzers FR keinen Solidaritätsbeitrag des Bundes. Weiter gab die Berner Kantonspolizei am Donnerstag bekannt, dass der psychisch instabile Täter nicht als «Gefährder» galt.

Der 65-jährige Schweizer aus dem Kanton Bern, der sich am Dienstagabend in einem Postauto in Kerzers selbst angezündet und damit fünf Menschen mit in den Tod riss und weitere fünf verletzte, sei der Polizei nicht als «Gefährder» bekannt gewesen, sagte Ramona Mock, Kommunikationschefin der Kantonspolizei Bern, in einem Interview mit Radio SRF.
«Selbstverständlich» habe die Polizei alle Informationen zum Täter zusammengetragen, um zu schauen, ob eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen könnte.
Der Anschlag sorgte auch am Donnerstag weit herum für Bestürzung. An der Jahresmedienkonferenz der Schweizerischen Post sprachen alle Beteiligten den Angehörigen der Opfer ihr Beileid aus. Ausserdem hielten sie eine Schweigeminute ab.
Auch der Freiburger Grosse Rat zeigte am Donnerstag Mitgefühl. «In diesen schweren Stunden ist der Kanton in Stille und Solidarität mit allen, die von dieser Tragödie betroffen sind», hiess es in einer Mitteilung.
Grossratspräsident Bruno Marmier zeigte sich tief betroffen und traurig. «Unsere Gedanken sind bei den Familien und Angehörigen der Opfer. Sie begleiten aber auch die Verletzten, denen der Rat gute und rasche Genesung wünscht».
Eine Schweigeminute hielt auch der Walliser Grosse Rat ab. «Im Namen des Grossen Rates des Kantons Wallis möchten wir den Opfern, den Verletzten sowie den Familien der Tragödie von Kerzers unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen», sagte Parlamentspräsidentin Patricia Constantin (SP). «Unsere Gedanken gelten auch dem Parlament und dem Staatsrat des Kantons Freiburg.»
Anders als bei der Brandkatastrophe von Crans-Montana gilt für die Betroffenen von Kerzers das Opferhilfegesetz. Die Politik diskutierte am Donnerstag allerdings weiter über eine Ausweitung der Opferhilfe bei aussergewöhnlichen Ereignissen.
Das Opferhilfegesetz trat 1993 in Kraft und gilt in seiner heutigen Form seit 2009. Der Vollzug liegt hauptsächlich bei den Kantonen. Als Opfer gilt, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, wie aus einem Merkblatt des Bundesamts für Justiz hervorgeht. Auch Angehörige haben Anspruch auf Hilfe.
Die Opferhilfe bietet Beratungsstellen, die kostenlose psychologische und juristische Beratung sowie Vermittlung medizinischer Hilfe vermitteln. Sie können zudem Beiträge für längerfristige Unterstützung gewähren.
Neben Soforthilfe können Opfer einkommensabhängige Entschädigungen erhalten, jedoch nur subsidiär, wenn Schäden nicht von Dritten wie Versicherungen oder Tätern übernommen werden. Zudem sind Genugtuungen von maximal 76'000 Franken für Opfer beziehungsweise 38'000 Franken für Angehörige möglich.
Schon am Tag vor dem verheerenden Postauto-Brand in Kerzers war die Opferhilfe im Nationalrat Thema. Bei der Beratung des dringenden Bundesgesetzes über die Hilfe des Bundes an die Opfer von Crans-Montana forderte Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan eine Änderung des Opferhilfegesetzes.
Sie wollte, dass der Bund künftig generell bei ausserordentlichen Ereignissen Solidaritätsbeiträge an Opfer und Angehörige leisten kann. Dies unabhängig von ihrem Einkommen und bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 50'000 Franken – ähnlich, wie es auch im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Crans-Montana der Fall ist. Sie argumentierte, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben, und verwies explizit auf die Gefahr von Anschlägen in der Zukunft.
Zwar fand Arslans Antrag keine Mehrheit. Mehrere Rednerinnen und Redner vertraten allerdings die Ansicht, das Anliegen sei durchaus prüfenswert.
Justizminister Beat Jans befand, es sei der falsche Zeitpunkt, um über eine solche generelle Erweiterung zu diskutieren. Zudem solle die Frage nicht im Rahmen eines dringlichen Verfahrens behandelt werden. Vielmehr sollte dann da auch eine Vernehmlassung durchgeführt werden, so Jans.
Die Grünen hätten inzwischen in der Rechtskommission des Nationalrats einen Antrag eingereicht, sagte Arslan am Donnerstag den Zeitungen von CH Media. Arslan hofft, dass sich an der nächsten Sitzung der Kommission eine Mehrheit für eine Kommissionsmotion zum Thema findet.










