Die Julius Bär einigt sich mit der US-Justiz auf einen Vergleich. Sie musste sich wegen Vorwürfen über Geldwäsche im Zusammenhang mit der Fifa verantworten.
Die Privatbank Julius Bär war im Zusammenhang mit verschiedenen Affären wie etwa der Korruption beim Weltfussballverband Fifa ins Visier der Behörden geraten. (Symbolbild)
Die Privatbank Julius Bär war im Zusammenhang mit verschiedenen Affären wie etwa der Korruption beim Weltfussballverband Fifa ins Visier der Behörden geraten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Julius Bär und di US-Justiz einigen sich auf einen Vergleich.
  • Gegen die Bank wurde wegen Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfen ermittelt.
  • Sie muss knapp 80 Millionen bezahlen.

Die Vermögensverwaltungsbank Julius Bär kann eine Untersuchung über Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband Fifa in den USA definitiv abhaken. Die Bank vereinbarte am Donnerstag mit dem US-Justizministerium einen dreijährigen Aufschub der Strafverfolgung, um den Vorwurf der Beteiligung an Geldwäsche auszuräumen.

Die Zürcher Bankengruppe und das US-Justizministerium hatten sich bereits im November 2020 auf die Eckpunkte des Vergleichs geeinigt. Dabei verpflichtete sich die Bank zur Zahlung von insgesamt 79,7 Millionen Dollar und bildete eine entsprechende Rückstellung zu Lasten des Finanzergebnisses 2020.

Julius Bär: Auch von Finma gerügt

Das US-Justizministerium hatte seit 2015 bei Julius Bär Untersuchungen durchgeführt. Dabei ging es um mutmassliche Geldwäscherei und Korruption, in die Funktionäre der Fifa und weitere Personen sowie Sportmedien- und Marketingunternehmen involviert waren.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte die Bank im Februar 2020 wegen schwere Mängel in der Geldwäschereibekämpfung gerügt, wobei sie ebenfalls auf Korruptionsfälle rund um den Fussballverband Fifa sowie um den staatlichen Ölkonzern Petróleos de Venezuela Bezug nahm.

Sie ordnete bei Julius Bär damals Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten an und verbot ihr zeitweise komplexe Firmenakquisitionen. Dieses Verbot hob die Finma im März 2021 wieder auf.

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