Jugendheime werden aus Berner Kantonsverwaltung ausgegliedert
Fünf kantonale Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab 2022 die Selbständigkeit erlangen. Grund für die Ausgliederung ist der Wechsel zur leistungsbezogenen Finanzierung im Rahmen laufender Gesetzesrevisionen.

Betroffen sind das Schulheim Schloss Erlach, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, das Jugendheim Lory, das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee sowie die Beobachtungsstation Bolligen inklusive BEO Sirius.
Die Ausgliederung erfolge aus Gründen der Gleichbehandlung mit vergleichbaren Institutionen und Good-Governance-Überlegungen, teilte der Kanton Bern am Dienstag mit. Der Prozess soll mit dem Inkrafttreten des neuen Förder- und Schutzgesetzes per 1.1.2022 abgeschlossen sein.
Parallel dazu läuft eine Revision des Volksschulgesetzes. Der Kanton Bern will die heute stark zersplitterten Leistungsangebote im Kinder- und Jugendschutz einheitlich steuern und beaufsichtigen. Künftig soll Einheitlichkeit und Transparenz bei Leistungen, Kosten und Tarifen herrschen.