Morgen Freitag will die Ju-Air nach dem Absturz wieder losfliegen. Der Bund bewilligt das – unter Auflagen.
Eine Ju-52 bei einem Rundflug.
Eine Ju-52 bei einem Rundflug. - Ju Air
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ju-Air darf morgen Freitag gemäss dem Bund wieder fliegen.
  • Jedoch muss eine Minimalflughöhe eingehalten werden.

«Momentan gibt es keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem bei der Ju-52, das ein Grounding der restlichen Schweizer Ju-52-Flotte rechtfertigen würde», gibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl in einer Mitteilung bekannt. Damit bekommt die Ju-Air für morgen Freitag grünes Licht zum Abheben. Jedoch unter vorsorgllichen Auflagen.

Nämlich verlangt das Bazl, dass bei Flügen vorläufig eine Minimalhöhe eingehalten werden muss. Diese liegt über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe. Weiter müsse die Ju-Air-Maschinen ab sofort ein GPS-Datenaufzeichnugsgerät an Board haben, um eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute zu erlauben.

Zudem müssen die Passagiere während des Flugs angeschnallt bleiben und dürfen nicht mehr frei im Flugzeug herumlaufen. Auch das Cockpit darf nicht mehr besucht werden.

Anfangs August stürzte am Piz Segnas die Tante Ju ab. Alle 20 Insassen kamen bei dem Unglück ums Leben. Die Ju-Air hat seitdem den Betrieb eingestellt. Die Unfallursache ist noch unklar.

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