Jetzt spricht die Meme-Legende von «Verreis, verreis»
Meinrad Pfisters Spruch «Verreis, verreis, verreis» von 2015 wurde kommerziell genutzt – ohne seine Zustimmung. Ähnliches erlebt aktuell Vermögensberater Roman.

Das Wichtigste in Kürze
- Meinrad Pfister fordert Respekt vor Urheberrechten bei viralen Sprüchen.
- Er wurde durch «Verreis, verreis, verreis» berühmt.
- Der Fall zeigt, wie schnell private Worte kommerziell ausgeschlachtet werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Schweizerinnen und Schweizer durch unverhoffte Auftritte im Internet oder TV über Nacht zu bekannten Persönlichkeiten werden.
Das aktuellste Beispiel: Vermögensberater Roman. Ein Videoausschnitt von SRF, in dem Roman über seinen Job schwärmt, geht auf Social Media im Moment durch die Decke.
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Vermehrt werden Roman und seine Aussagen nun auch für kommerzielle Zwecke verwendet – ohne sein Einverständnis. Ähnliches erlebte auch Meinrad Pfister, nachdem er 2015 mit den Worten «verreis, verreis, verreis» zum Internet-Star wurde.
«Eigentlich hätte der Typ, der das gemacht hat, mich kontaktieren und fragen können, ob das okay ist», sagt Pfister. Er wurde nun von SRF für die Sendung «10 vor 10» interviewt.
Pfister ging es nicht ums Geld
Pfister habe die Person schliesslich selbst kontaktiert, wobei es ihm nicht ums Geld gegangen sei. Er habe lediglich sagen wollen: «Du hättest Kontakt aufnehmen und sagen können: ‹Ist das okay, machen wir das miteinander›.»
Sein Zitat, «verreis, verreis, verreis», wurde damals unter anderem auf Tassen oder Fussmatten gedruckt und verkauft. Noch heute kann man diese Produkte online kaufen.

Auch die Aussagen von Vermögensberater Roman sind aktuell überall auf Social Media zu finden. Sei es in Comedy-Parodien, Werbevideos oder Musik-Remixes.
Doch damit nicht genug: Einige Firmen benutzen sogar Romans Gesicht, teilweise bearbeitet mit KI, für Werbung.
Rechtlich fragwürdig
Cornelia Mattig von der Anwaltskanzlei Härting Rechtsanwälte AG, die auf Technologierecht spezialisiert ist, erklärte gegenüber Nau.ch: «Für die geplante Verwendung von Interviewmaterial einer Privatperson in KI-generierter Werbung ist grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.»
Nebst Roman selbst sei laut Mattig möglicherweise auch eine Einwilligung von SRF nötig: «Soweit SRF oder andere Rechteinhaber über die für das Interviewmaterial relevanten Urheber- oder Nutzungsrechte verfügt, ist auch dessen Zustimmung erforderlich.»
Ob sich Vermögensberater Roman gegen die kommerzielle Nutzung seiner Person wehren wird, ist unklar. Bisher hat er öffentlich nicht auf den viralen Clip reagiert.













