Stadt Zürich

Firmen werben jetzt mit «Finance Bro» – das kann teuer werden

Aline Klötzli
Aline Klötzli

Zürich,

Der Vermögensberater Roman wurde durch ein SRF-Interview zum Internet-Hit. Jetzt wird der «Finance Bro» sogar für Werbung benutzt. Ist das erlaubt?

Finance Bro SRF
Jetzt wird sogar Werbung gemacht mit dem Vermögensberater Roman. - Instagram

Das Wichtigste in Kürze

  • Firmen nutzen den Zürcher «Finance Bro» jetzt online für Werbung.
  • Doch ist es überhaupt erlaubt, solche KI-angefertigten Bilder zu posten?
  • Nur unter bestimmten Voraussetzungen, erklärt eine Rechtsanwältin.

Mit diesem Interview wurde er über Nacht zum Internet-Star!

In den vergangenen Tagen ging ein Videoausschnitt von SRF auf Social Media viral. Darin schwärmt der Vermögensberater Roman von seinem Job in der Finanzbranche. Für seine Aussagen wird er im Netz mächtig auf die Schippe genommen.

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Donat Hofer - Instagram/@donat.hofer

Denn Roman ist der Klischee-«Finance Bro» aus Zürich: Gutbezahlter Job, teure Kleider, EarPods – und eine beeindruckende Dichte an englischen Begriffen.

Firmen werben jetzt mit KI-Roman

Doch nicht nur Comedians sind auf den Zug aufgesprungen und veräppeln Roman in ihren Videos. Sogar Firmen nutzen den Hype um den Finanzmann nun, um Werbung zu machen.

Dabei wird das Bildmaterial von SRF mittels Künstlicher Intelligenz (KI) abgeändert. Das zeigen einige Beispiele auf Instagram.

Roman Finance Bro
Der Vermögensberater Roman wird jetzt für Werbezwecke genutzt. - Instagram

Doch ist das überhaupt erlaubt? Nau.ch hat nachgefragt.

Cornelia Mattig von der Anwaltskanzlei Härting Rechtsanwälte AG, die auf Technologierecht spezialisiert ist, erklärt: «Für die geplante Verwendung von Interviewmaterial einer Privatperson in KI-generierter Werbung ist grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.»

Und weiter: «Diese sollte insbesondere die Verwendung zu Werbezwecken sowie – soweit vorgesehen – die Bearbeitung bzw. Veränderung des Materials mittels KI umfassen. Dies folgt insbesondere aus dem Persönlichkeitsschutz und dem Recht am eigenen Bild.»

Nutzt du KI im Alltag?

Liege eine entsprechende Einwilligung nicht vor, so könne die Verwendung eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellen und Unterlassungs-, Beseitigungs- sowie gegebenenfalls Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche nach sich ziehen.

Allerdings gibt es hier einiges zu berücksichtigen: «Der Umfang des Persönlichkeitsschutzes hängt von den konkreten Umständen ab. Hat sich die betroffene Person (hier Roman) freiwillig für ein Interview zur Verfügung gestellt und seine Aussagen im Rahmen eines öffentlichen Mediums getätigt, kann sein Persönlichkeitsschutz hinsichtlich der Berichterstattung und der öffentlichen Auseinandersetzung mit diesen Aussagen eingeschränkt sein.»

Auch SRF muss je nachdem zustimmen

Doch auch daraus lasse sich grundsätzlich keine Zustimmung zu einer darüber hinausgehenden werblichen Nutzung seines Bildes, seiner Stimme oder seiner Aussagen ableiten. Dies gelte umso mehr, wenn das ursprüngliche Material mithilfe von KI verändert oder in einen neuen Kontext gestellt wird.

Je nach konkreter Ausgestaltung könne zudem Satire bei der Interessensabwägung beziehungsweise als Rechtfertigungsgrund eine Rolle spielen, erklärt Mattig weiter.

«Ob eine satirische Bearbeitung zulässig ist, ist jedoch anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen. Insbesondere führt die Einordnung als Satire nicht ohne Weiteres dazu, dass eine kommerzielle beziehungsweise werbliche Nutzung zulässig ist.»

SRF Finance Bro
Roman warf in dem SRF-Interview mit englischen Begriffen um sich und wurde damit zum Schweizer Internet-Star. - SRF

Unabhängig von den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person seien zudem die Rechte am Ausgangsmaterial zu klären. Denn: «Soweit SRF beziehungsweise ein anderer Rechteinhaber über die für das Interviewmaterial relevanten Urheber- oder Nutzungsrechte verfügt, ist auch dessen Zustimmung erforderlich.»

Dabei sollte die Lizenz sowohl die Verwendung zu Werbezwecken als auch die beabsichtigte Bearbeitung und Veränderung des Materials mittels KI abdecken.

KI-Fotos werfen weitere urheberrechtliche Fragen auf

Die Rechtsanwältin hält also nochmals fest: «Für die Verwendung eines Interviewvideos einer Privatperson als Bildmaterial für Werbezwecke ist grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.»

Unabhängig davon werfe die KI-basierte Bearbeitung des Interviewmaterials zusätzliche urheberrechtliche Fragen auf. Zu prüfen sei insbesondere, ob die erforderlichen Bearbeitungs- und Nutzungsrechte die Verwendung des Bildmaterials als Input bzw. Prompt oder gegebenenfalls als Trainingsmaterial für ein KI-System abdecken. Und wie der daraus erzeugte Output urheberrechtlich zu qualifizieren ist.

Zur Erklärung: Bei einem Prompt handelt es sich um eine konkrete Anweisung, die ein Mensch an eine künstliche Intelligenz richtet, um beispielsweise ein Bild zu erhalten.

SRF Interview
SRF-Reporter Donat Hofer sprach den «Finance Bro» spontan auf der Strasse an. - SRF

Auch diese Verwendung setze grundsätzlich eine rechtliche Grundlage voraus, beispielsweise eine Einwilligung oder Lizenz.

«Neben der aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht erforderlichen Einwilligung von Roman in die Verwendung seines Abbildes ist daher zu prüfen, welche Rechte am Ausgangsmaterial bestehen und wem diese zustehen», erklärt Mattig.

«Soweit das SRF Inhaber der einschlägigen Urheber-, Leistungsschutz- oder Nutzungsrechte am Interviewmaterial ist, dürfte daher auch die Zustimmung vom SRF zur beabsichtigten Nutzung und KI-basierten Bearbeitung erforderlich sein.»

«Finance Bro» kann unter Umständen Geld einfordern

Und wie sieht die Situation für Roman aus? Kann der Vermögensberater vielleicht sogar Geld einfordern?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen, erklärt Mattig. Beispielsweise, wenn eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliege, so könne er unter Umständen die Zahlung einer Genugtuung verlangen.

«Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schwere der Persönlichkeitsverletzung die Zusprechung einer Geldsumme rechtfertigt», betont die Rechtsanwältin.

Ist für Roman infolge der widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung ein finanzieller Schaden entstanden, könnte zudem ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

Und: «Hat der Verletzer durch die widerrechtliche Verwendung von seiner Persönlichkeit bzw. Abbild einen Gewinn erzielt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch dessen Herausgabe nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt werden.»

Zu guter Letzt könne sich auch ein Vergütungsanspruch aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. «Hat Roman beispielsweise mit einem Unternehmen eine Vergütung für die Nutzung seines Bildes beziehungsweise seiner Persönlichkeit zu Werbezwecken vereinbart, richtet sich sein Anspruch nach der entsprechenden vertraglichen Regelung.»

Cornelia Mattig betont, dass es schwierig sei, ohne bestimmte Informationen eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen. Es handle sich bei ihren Aussagen deshalb lediglich um eine allgemeine Einschätzung.

«Hört auf, euch über ihn lustig zu machen»

Während das Interview mit Roman anfangs fast ausschliesslich für Lacher gesorgt hat, zeigen sich die Internet-User mittlerweile etwas gespalten.

Zwar wird der Vermögensberater noch immer verspottet. Doch einige nehmen ihn auch in Schutz, wie etwa ein Blick in die Kommentarspalte von Swissmeme auf Facebook zeigt.

So heisst es dort beispielsweise: «Stopp. Hört auf, euch über ihn lustig zu machen. Das ist Mobbing. Der Typ hat niemandem was getan.»

Oder auch: «Roman hat mehr Respekt verdient als die meisten seiner ‹Kritiker›. Immerhin hat er mehr Leidenschaft für seinen Job als die meisten Menschen, die ich sonst so sehe.»

Und auch diese Userin meint: «Ich finde ihn cool. Er lebt seinen Traum, und ist glücklich dabei.»

SRF schloss die Kommentarfunktion

Während im Netz weiterhin über Roman diskutiert wird, hat SRF die Kommentarspalte unter dem Beitrag von Reporter Donat Hofer deaktiviert.

Die Funktion sei aufgrund der «grossen Zahl wertender Kommentare zum Protagonisten» geschlossen worden, hiess es auf Anfrage von Nau.ch. Solche Kommentare würden nicht der Netiquette von SRF entsprechen.

Kommentare

User #2511 (nicht angemeldet)

Jetzt wird der Bro 😎 Milliadär

User #6485 (nicht angemeldet)

Ich finde die Sendung mit dem Donut sehr gut und interessant!

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