Der Zweitwohnungsanteil in der Schweiz ist leicht gestiegen. Insgesamt befinden sich 371 von 2202 Gemeinden über der kritischen 20-Prozent-Marke.
Zweitwohnungen
In der Schweiz nimmt der Zweitwohnungsanteil zu. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz ist der Anteil an Zweitwohnungen gestiegen.
  • Insgesamt liegt er bei einem Sechstel aller Gemeinden bei über 20 Prozent.
  • Ab dieser Marke dürfen gemäss Zweitwohnungsgesetz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden.

Der Zweitwohnungsanteil in der Schweiz hat leicht zugenommen: In 18 Gemeinden stieg er über 20 Prozent, in 8 Gemeinden sank er drunter. Damit waren Ende letztes Jahr in 371 von 2202 Gemeinden mehr als ein Fünftel der Behausungen Zweitwohnungen, in 10 mehr als 2018.

Das Zweitwohnungsgesetz verpflichtet Schweizer Gemeinden, ein Wohnungsinventar zu erstellen, um den Zweitwohnungsanteil zu ermitteln. Wo er über 20 Prozent liegt, dürfen keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden.

Zuverlässige Ermittlung von Erstwohnungen

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln.

La Brévine
Das für seine Kälte bekannte Neuenburger Bauerndorf La Brévine gehört zu den 18 Schweizer Gemeinden, die das 20-Prozent-Kontingent für Zweitwohnungen ausgeschöpft haben. (Archivbild) - sda - Keystone/STEFAN MEYER

Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst- und Zweitwohnungen berechnen.

Die Sektion Siedlung und Landschaft des Bundesamts für Raumentwicklung ARE veröffentlicht die Inventare jährlich Ende März. Die jetzt publizierte Aufstellung zeigt, dass sich vor allem ländlich-periphere und wenig touristische Gemeinden nahe an der 20-Prozent-Grenze für Zweitwohnungen befinden.

Bauverbot für Gemeinden noch nicht definitiv

Der Grund für den Anstieg «dürfte die mittlerweile erfolgte Einführung eines automatischen Bereinigungsmechanismus sein, mit dem Leerwohnungen und mehrere Wohnungen, die zum selben Privathaushalt gehören, präzise erfasst werden können», schreibt das Bundesamt für Raumentwicklung in einer Mitteilung vom Dienstag.

Unter die Prozent-Grenze gefallen sind 2019 beispielsweise Gsteigwiler BE, Scharans GR und Bitsch VS. Über dem kritischen Wert liegen nun neu unter anderem Walenstadt SG, Frutigen BE, Thusis GR und La Brévine NE.

Noch ist der Bau weiterer Zweitwohnungen in den Über-20-Prozent-Gemeinden nicht definitiv untersagt, wie die ARE mitteilt. Die Gemeinden, in denen eine substanzielle Veränderung registriert wurde, haben nun 30 Tage Zeit für eine Stellungnahme, um ihr Inventar allenfalls zu präzisieren. Den definitiven Entscheid fällt die ARE.

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