Isopropanol: Schweizer Firma durfte nach Syrien liefern

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    Bern,

    Dass die Schweiz Bestandteile des Nervengases Sarin nach Syrien geliefert hat, war zum Zeitpunkt der Lieferung in Ordnung. Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft in einer Stellungnahme.

    Sociedad Quimica y Minera de Chile SA
    Ein Chemie-Labor. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Seco hatte 2014 das OK für die Lieferung von Isopropanol nach Syrien gegeben.
    • Die Chemikalie sollte für einen Pharmahersteller sein, wird jedoch auch zur Herstellung vom Nervengas Sarin gebraucht.

    Eine Schweizer Firma hat im Jahr 2014 Isopropanol nach Syrien geliefert. Diese Chemikalie wird für die Herstellung des Nervengases Sarin benötigt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beurteilte die Lieferung damals als «plausibel».

    Nach den jüngsten Ereignissen würde eine solche Ausfuhr aber «ziemlich sicher unterbunden werden», teilte das Seco am Dienstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit. Der Bund bestätigte damit Recherchen des Westschweizer Fernsehens RTS.

    Herstellung von Medikamenten

    Der schweizerische Exporteur habe dem Seco am 28. Mai 2014 die geplante Ausfuhr von Isopropanol an einen privaten syrischen Pharmahersteller unterbreitet, heisst es in der Stellungnahme. Dem Seco seien damals und auch heute keine Hinweise vorgelegen, dass dieses syrische Unternehmen Verbindungen zum syrischen Regime unterhält.

    «Das Unternehmen war und ist nicht von internationalen Sanktionen betroffen», heisst es im Communiqué. Der vom Schweizer Exporteur deklarierte Verwendungszweck der Isopropanol-Lieferung zur Herstellung von Pharmazeutika wurde vom Seco als «plausibel» beurteilt.

    Missbrauchsrisiko besteht

    Die Chemikalie «2-Propanol» (Isopropanol) war und ist zu keinem Zeitpunkt weder von den schweizerischen Güterkontrolllisten noch von den Anhängen der Syrien-Sanktionsverordnung erfasst gewesen, wie das Seco weiter schreibt. Isopropanol sei auch nicht auf den Chemikalienlisten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) aufgeführt.

    Es bestehe daher auch keine Meldepflicht gegenüber der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW). Allerdings besteht laut Seco ein Missbrauchsrisiko von Isopropanol zur Herstellung von Chemiewaffen bei einem illegitimen Empfänger.

    Heute andere Voraussetzungen

    Die Prüfung der geplanten Ausfuhr habe im Mai 2014 aber keinen Grund zur Annahme für einen solchen Missbrauch ergeben. «Nach den jüngsten Ereignissen über gemeldete Chemiewaffeneinsätze und der massiven Verschlechterung der Lage der letzten Jahre würde eine solche Ausfuhr ziemlich sicher unterbunden werden», schreibt das Seco weiter. Die OPCW werde über die Ausfuhr informiert.

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