IS-Reisender: Bund muss Situation eines Schweizers im Irak klären

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bund muss zügig überprüfen, ob ein einstiger Schweizer IS-Reisender in einem irakischen Gefängnis inhaftiert und wie seine Situation dort ist.

IS-Anhänger
Die Schweiz muss sich mit einem IS-Anhänger beschäftigen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund muss die Situation eines IS-Reisenden im Irak überprüfen.
  • Der Westschweizer befindet sich derzeit in einem irakischen Gefängnis.
  • Er schloss sich 2015 der Terrormiliz Islamischer Staat an.

Der Bund muss die mögliche Gefangenschaft eines Schweizers im Irak überprüfen. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil. Der Mann ist IS-Reisender.

Ohne das Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist es laut Bundesgericht illusorisch, weitere Informationen zum Schweizer zu erhalten.

Das höchste Schweizer Gericht hat eine Beschwerde des Anwalts des Gefangenen abgewiesen.

Rechtsvertreter fordert konsularischen Schutz

Der Rechtsvertreter forderte eine Anweisung ans EDA, dem heute 32-jährigen Inhaftierten im Irak sofortigen konsularischen Schutz zu bieten. Das EDA soll alles unternehmen, um die Gefahr von Folter oder einer Hinrichtung zu bannen.

Ans Bundesgericht gelangte der Anwalt, weil das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz die Sache für weitere Abklärungen ans EDA zurückwies.

Haft
Der Westschweizer sitzt derzeit in einem irakischen Gefängnis in Haft. (Symbolbild) - keystone

Dorthin gelangt der Fall nach dem vorliegenden zweiten Urteil des Bundesgerichts zu diesem IS-Reisenden zum dritten Mal.

Gegenüber dem Anwalt und öffentlich wurde bekannt gegeben, dass man bei erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden keine aktiven Rückführungen mache.

Westschweizer schloss sich 2015 dem IS an

Der Westschweizer reiste 2015 nach Syrien und schloss sich mutmasslich der Terrormiliz Islamischer Staat an.

Mitte 2019 wurde er von den Syrian Democratic Forces verhaftet und inhaftiert. Es handelt sich dabei um ein von kurdischen Einheiten angeführtes Militärbündnis in Nord- und Ostsyrien.

A

Muss die Schweiz härter gegen IS-Anhänger vorgehen?

nfang Jahr wurde der Mann im Rahmen einer Aktion der US-amerikanischen Streitkräfte mutmasslich in den Irak überführt. Innerhalb der 23 Tage dauernden Operation wurden rund 5700 Männer aus den syrischen Gefängnissen in den Irak verlegt.

Dort droht den früheren IS-Kämpfern ein Prozess und bei einer Verurteilung die Todesstrafe. (Urteil 1C_260/2026 vom 22.5.2026)

Kommentare

User #5676 (nicht angemeldet)

Gemäss Bundesverfassung ist es verboten Terroristen zu unterstützen. Das gilt auch für den Bund.

User #6407 (nicht angemeldet)

Lasst den dort! Er ist Doppelbürger denn er hat einen IS Pass.

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