Berufungskammer verschärft Strafen für IS-Anhänger aus Winterthur
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat zwei aus Winterthur stammende IS-Anhänger zu Freiheitsstrafen von 55 und 51 Monaten verurteilt. Sie betrieben eine Medienagentur und verbreiteten deutschsprachige Propaganda.

Die Vorinstanz verurteilte die heute 24- und 30-jährigen Schweizer im März 2025 zu teilbedingten Freiheitsstrafen von 36 und 35 Monaten. Die Strafkammer ging lediglich von einer Unterstützung des IS, nicht aber von einer Beteiligung aus. Die Berufungskammer sieht dies anders, wie das am Donnerstag publizierte Dispositiv zeigt.
In einer Kurzbegründung hält die Kammer fest, dass nicht allein eine physische Kampfhandlung vor Ort als Beteiligung zu qualifizieren sei. Auch Propagandatätigkeiten, die eine gewisse Intensität erreichten und unter der Befehlsgewalt der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) stünden, seien als eine Beteiligung zu sehen.
Mit der Aufnahme in die Telegram-Chatgruppe seien die beiden Männer in den IS-Medienapparat integriert worden und damit Teil des IS geworden. Das Gericht hat deshalb unbedingte Freiheitsstrafen von 55 beziehungsweise 51 Monaten ausgesprochen. Die Untersuchungshaft von 718 respektive 1192 Tagen wird an die Strafe angerechnet.
Der 24-Jährige sammelte in der Zeit von April 2020 bis Dezember 2021 Spenden in der Höhe von mehreren Tausend Franken für den IS. 2022 gliederte er sich in die Propagandastruktur der IS ein. Der 30-Jährige begann Anfang 2022 Propagandamaterial zu verbreiten und wurde zusammen mit dem Mitangeklagten in die IS-Struktur integriert. Im Juni 2022 wurden sie festgenommen.
Beide beabsichtigten, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschliessen. Der 24-Jährige gelangte im Dezember 2021 bis in die Türkei, wo die Behörden ihn stoppten. (Urteil CA.2025.21 vom 19.2.2026)






